- Einkommensteuer auf reine Glücksspielgewinne
- 0 €
- Virtuelle Automatensteuer, schuldet der Anbieter
- 5,3 %
- Sparer-Pauschbetrag (2.000 € zusammen veranlagt)
- 1.000 €
- Steuersatz auf Zinsen darüber
- 25 %
Wer zahlt wann welche Steuer?
Die Übersicht zeigt, wer in welcher Situation zahlt. Maßgeblich ist stets die Art des Spiels und der Betätigung, nicht die Höhe des einzelnen Gewinns.
| Situation | Steuer? | Wer zahlt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Privatspieler gewinnt bei Roulette, Slots, Lotto, Sportwetten | nicht steuerbar | niemand | BFH X R 43/12 |
| Turnierpoker (Texas Hold’em, Omaha) | kann Gewerbebetrieb sein | Spieler | § 15 EStG |
| regelmäßig, planmäßig, mit Gewinnabsicht | Einzelfall (Berufsspieler) | Spieler | BFH, Einzelfallprüfung |
| Zinsen auf angelegte Gewinne | ja, über dem Pauschbetrag | Anleger | §§ 20, 32d EStG |
| Einsätze bei virtuellen Automatenspielen | 5,3 % | Veranstalter | §§ 37 bis 39 RennwLottG |
Warum sind Glücksspielgewinne steuerfrei?
Die Grundlage liefert der Bundesfinanzhof im Urteil vom 16. September 2015 (Az. X R 43/12). Er unterscheidet das „reine Glücksspiel“ vom Spiel mit Geschicklichkeitsanteil. Beim reinen Glücksspiel, Beispiel Lotterie, liegt keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor, „weil es an der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt“. Wo keine steuerbare Tätigkeit ist, entsteht kein steuerbarer Gewinn.
Die Lohnsteuerhilfe VLH nennt dasselbe für Gewinne aus dem Online-Casino, Sportwetten und Lotto. Die Höhe des einzelnen Gewinns spielt keine Rolle, es kommt auf die Art der Tätigkeit an. Der BFH beruft sich auf eine noch vom Reichsfinanzhof begründete Rechtsprechung: Beim reinen Glücksspiel stellen weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden. „Nicht steuerbar“ ist dabei mehr als „steuerfrei“: Der Gewinn berührt den Steuertatbestand gar nicht erst.
Muss man Lotto-, Sportwetten- und Online-Casino-Gewinne versteuern?
Nein. Die Gewinne bleiben bei Privatspielern ohne Einkommensteuer, die Steuern zahlt der Veranstalter auf den Einsatz. Das Rennwett- und Lotteriegesetz kennt dafür vier Tatbestände:
| Spielart | Steuer des Veranstalters | Satz | Bemessung | Norm | Steuer bei 100 € Einsatz |
|---|---|---|---|---|---|
| Lotto und andere Lotterien | Lotteriesteuer | 20 % | Teilnahmeentgelt abzüglich Steuer | §§ 26 bis 30 | 16,67 € |
| Sportwetten | Sportwettensteuer | 5,3 % | Wetteinsatz abzüglich Steuer | §§ 16 bis 19 | 5,03 € |
| virtuelle Automatenspiele | Virtuelle Automatensteuer | 5,3 % | Spieleinsatz abzüglich Steuer | §§ 36 bis 39 | 5,03 € |
| Online-Poker ohne Bankhalter | Online-Pokersteuer | 5,3 % | Spieleinsatz abzüglich Steuer | §§ 46 bis 49 | 5,03 € |
Die Spalte rechts ist unsere Rechnung aus dem Gesetzeswortlaut: Steuer = Satz × (Einsatz − Steuer), also 100 € × 0,053 / 1,053 = 5,03 € und 100 € × 0,20 / 1,20 = 16,67 €. Bei Lotto schuldet der Veranstalter die Lotteriesteuer (§ 30), bei Sportwetten ebenso (§ 19). Nach der Vereinigten Lohnsteuerhilfe wird die Wettsteuer in vielen Fällen bereits bei der Abgabe der Wette dem Spieler abgezogen. Das ist Sache des Anbieters, auf Ihren Gewinn hat es keinen Einfluss.
- Lotto: Der BFH nennt die Lotterie ausdrücklich als Beispiel für reines Glücksspiel. Wer 20.000 € im Lotto gewinnt, trägt das nicht in die Steuererklärung ein. Wie die Weitergabe an Angehörige läuft, steht bei Lottogewinn verschenken.
- Sportwetten: Nach der VLH sind auch diese Gewinne nicht zu versteuern. Die Sportwettensteuer von 5,3 % bemisst sich nach dem Wetteinsatz und trifft den Veranstalter.
- Online-Poker ohne Bankhalter: Auch hier fallen 5,3 % auf den Spieleinsatz an, bei einem Turnier auf die gesamte Turnierteilnahme (§ 47). Die Einkommensteuer auf Turniergewinne ist ein eigenes Thema, siehe unten.
Was ist die 5,3-Prozent-Steuer?
Auf virtuelle Automatenspiele erhebt der Staat die Virtuelle Automatensteuer: 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage (§ 38 RennwLottG). Die Bemessungsgrundlage ist der Spieleinsatz abzüglich der Steuer (§ 37), Steuerschuldner der Veranstalter (§ 39). In Ihrer Steuererklärung taucht sie nicht auf. Bei 1.000 € Einsatz sind es rund 50,33 €, bei 10.000 € rund 503,32 €.
- Satz der Virtuellen Automatensteuer (§ 38)
- 5,3 %
- Steuer bei 100 € Einsatz, eigene Rechnung
- 5,03 €
- Steuerschuldner (§ 39)
- Veranstalter
Nach § 36 gilt ein Spiel als im Geltungsbereich veranstaltet, wenn der Veranstalter hier seinen Sitz hat oder Sie hier die zum Vertragsschluss nötigen Handlungen vornehmen. Ein Sitz im Ausland befreit den Anbieter also nicht. Bei 100 Euro Einsatz ergibt unsere eigene Rechnung aus dem Gesetzeswortlaut (Steuer = 5,3 % × (100 − Steuer)) rund 5,03 Euro. Wie Hausvorteil und Auszahlungsquote zusammenhängen, erklärt die Seite zum Hausvorteil.
Gesetzlich vorgesehen ist die Steuer auf Einsätze, nicht auf Gewinne. Die Rechnung mit dem „abzüglich der Steuer“ ist eine eigene Ableitung aus dem Gesetzeswortlaut, kein Wert aus einer Quelle.
Wann wird es für Poker und Berufsspieler steuerpflichtig?
Der BFH hat im selben Urteil eine Grenze gezogen: Turnierpoker ist im Allgemeinen kein reines Glücksspiel, sondern eine Mischung aus Glück und Geschicklichkeit. Die Teilnahme kann ein Gewerbebetrieb sein. Im Fall bot der Kläger den Veranstaltern der Turniere seine spielerischen Fähigkeiten an und erhielt dafür ein von der Platzierung abhängiges Preisgeld; das Finanzgericht Köln hatte am 31. Oktober 2012 ein Zwischenurteil gefällt, der BFH wies die Revision zurück.
| Gewinn aus … | steuerlich nach Rechtsprechung | Quelle |
|---|---|---|
| Lotterie, Roulette, Slots, Sportwetten (reines Glücksspiel) | nicht steuerbar | BFH X R 43/12 (Lotterie), VLH |
| Pokerturnier (Mischung aus Glück und Geschick) | kann gewerblich sein | BFH X R 43/12 |
| Preisgeld als Kandidat einer Fernsehshow | steuerbar als sonstige Einkünfte | BFH IX R 39/06 |
Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Gewerbebetrieb ist nach der Wiedergabe des BFH (§ 15 Abs. 2 EStG) eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und keine private Vermögensverwaltung ist. Der BFH prüft diese Merkmale im Einzelfall. Die VLH weist darauf hin, dass das Finanzamt bei regelmäßig hohen Gewinnen einen Spieler als Berufsspieler einstufen kann.
Sind Gewinne aus Fernsehshows steuerpflichtig?
Der Bundesfinanzhof hat am 28. November 2007 (IX R 39/06) entschieden, dass Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind. Im Fall ging es um eine Kandidatin einer Dating-Show, die sich gegenüber dem Produzenten zu Leistungen verpflichtet hatte; im Poker-Urteil von 2015 nennt der BFH die Entscheidung als Beispiel für eine bejahte Leistungsbeziehung. Der Unterschied zum reinen Glücksspiel liegt in dieser vergüteten Leistung. Ob ein anderer Gewinn aus einer Sendung steuerpflichtig ist, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab, wofür der Steuerberater die richtige Adresse ist.
Wann werden Zinsen auf Gewinne steuerpflichtig?
Steuerfrei ist der Gewinn, nicht was daraus wächst. Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen: Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG), darüber grundsätzlich 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG), gegebenenfalls ermäßigt um 25 Prozent der Kirchensteuer. Zwei Rechenbeispiele mit angenommenen Zahlen, Anlage zu 3 Prozent:
| Gewinn | Zinsen im Jahr | Pauschbetrag | steuerpflichtig | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 € (Einzelperson) | 1.500 € | 1.000 € | 500 € | 125 € |
| 120.000 € (Ehepaar, zusammen veranlagt) | 3.600 € | 2.000 € | 1.600 € | 400 € |
Wie ist es in den USA, und warum gilt das nicht in Deutschland?
Wer „IRS“ im Zusammenhang mit Glücksspiel liest, meint die Bundessteuerbehörde der USA. Dort gilt eine andere Regel: Laut IRS (Topic no. 419) sind Glücksspielgewinne von Gelegenheitsspielern voll steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben, ausdrücklich auch Gewinne aus Lotterien, Sportwetten, Pferderennen und Casinos. Ein Zahlender muss unter Umständen ein Formular W-2G ausstellen. Verluste lassen sich nur abziehen, wenn Sie Ihre Abzüge einzeln aufführen (Itemized Deductions), nicht mehr als die gemeldeten Gewinne und nur mit lückenloser Aufzeichnung.
Für Spielende in Deutschland ist das ohne Bedeutung: Es gilt das deutsche Einkommensteuerrecht mit der Rechtsprechung des BFH. Lesen Sie amerikanische Artikel, in denen „Gewinne sind steuerpflichtig“ steht, deshalb nicht als Aussage über Ihre Lage.
Spielt es für die Steuer eine Rolle, ob der Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Die Steuerfrage und die Erlaubnisfrage sind getrennt zu beantworten. Der BFH prüft die Art der Betätigung, nicht das Siegel des Anbieters. Rechtlich bleibt trotzdem ein Unterschied: Ein virtuelles Automatenspiel ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde ist nach § 22a Abs. 1 GlüStV 2021 ein unerlaubtes Glücksspiel. Wer spielen will, nutzt deshalb nur Angebote, die die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in ihrer Whitelist führt.
So klären Sie Ihre Steuerlage
- 01Spielart bestimmen
Reines Glücksspiel (Roulette, Slots, Lotto, Sportwetten) oder Turnierpoker als Mischspiel?
- 02Regelmäßigkeit prüfen
Spielen Sie planmäßig und mit Gewinnabsicht, um davon zu leben? Dann Steuerberater fragen.
- 03Gewinn angelegt?
Zinsen über 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) sind steuerpflichtig.
- 04Steuererklärung
Gewinne aus reinem Glücksspiel tragen Sie nicht ein. Zinsen und gewerbliche Einkünfte schon.
Welche Missverständnisse halten sich bei Glücksspielgewinnen?
- „Lottogewinne muss man versteuern.“ Nein: Der BFH nennt die Lotterie ausdrücklich als Beispiel für reines Glücksspiel. Besteuert werden kann nur, was Sie danach mit dem Geld verdienen.
- „Wer viel gewinnt, muss zahlen.“ Nein: Eine Gewinngrenze kennt das Recht nicht. Ausschlaggebend ist die Art der Tätigkeit.
- „Die 5,3 Prozent zieht das Finanzamt bei mir ein.“ Nein: Die schuldet der Veranstalter.
Wer einen Gewinn weitergeben will, findet die Regeln beim Verschenken von Lottogewinnen.
Das BFH-Urteil steht im Volltext bei Lexetius, die Virtuelle Automatensteuer in den §§ 36 bis 45 RennwLottG. Für den Einzelfall, besonders bei Poker, ist ein Steuerberater die richtige Adresse.




