- kürzeste Selbstsperre
- 3 Monate
- Mindestdauer im Regelfall
- 1 Jahr
- LUGAS-Limit je Kalendermonat
- 1.000 €
- Sperre per Panikknopf
- 24 h
- bis die Aufhebung einer Selbstsperre wirkt
- 1 Woche
Der Rechner oben macht das Monatslimit über alle Anbieter anschaulich. Der Text darunter erklärt, woher es kommt.
Was ist die OASIS Sperre, und wen bindet sie?
Das Sperrsystem ist „zentral und spielformübergreifend“ (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021), betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt für alle Länder. Gesperrte dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 2). Die Sperre gilt zugleich online, in der Spielbank, in der Spielhalle und in der Wettvermittlungsstelle.
Online wird bei Registrierung und Anmeldung abgeglichen, nach dem LUGAS-Anschluss auch beim Einloggen. In Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen geschieht es bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3); in Bayern lässt die Spielbankordnung den Zutritt nur nach Lichtbildausweis und Abgleich mit der Sperrliste zu (§ 4 Abs. 1 SpielbO). Welche Häuser das betrifft, steht im Spielbanken-Guide.
| Selbstsperre | Fremdsperre | |
|---|---|---|
| Wer setzt sie | Sie selbst | der Anbieter, bei Verdacht auf Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder unverhältnismäßige Einsätze (§ 8a Abs. 1) |
| Mindestdauer | auf Wunsch kürzer als ein Jahr, nie unter drei Monaten (§ 8a Abs. 6) | mindestens zwölf Monate |
| Aufhebung wirksam | nicht vor Ablauf einer Woche nach Antrag | nicht vor Ablauf eines Monats nach Antrag |
| Vorab | – | Gelegenheit zur Stellungnahme |
Nicht erfasst sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, das Gewinnsparen und bestimmte stationäre Pferdewetten; Sofortlotterien im Internet sind ausdrücklich keine Ausnahme (§ 8 Abs. 2). Für Slots, Online-Poker, Sportwetten und Casinospiele gilt die Sperre uneingeschränkt.
Praktisch heißt das: Auch eine auf drei Monate befristete Selbstsperre endet nach drei Monaten nicht von selbst. Wer nur eine Pause will, wählt zwar eine kürzere Frist, muss danach aber aktiv werden. Und die Wartezeit addiert sich: Wer am ersten Tag nach Ablauf der Mindestdauer den Antrag stellt, kann bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche später wieder spielen, bei einer Fremdsperre frühestens einen Monat später.
Wie lässt sich eine OASIS Sperre eintragen?
- 01Weg wählen
Direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt per Online-Formular oder schriftlich – oder bei jedem Anbieter, jeder Spielbank, jeder Spielhalle.
- 02Antrag stellen
Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass. Ein Führerschein genügt nicht.
- 03Eintrag
Der Anbieter muss Sie auf Antrag sperren und den Eintrag vornehmen (§ 8a Abs. 1 und 4). Die Selbstsperre ist gebührenfrei.
- 04Bestätigung
Sie erhalten unverzüglich eine Mitteilung in Textform samt Information zur Beendigung (§ 8a Abs. 5).
Das Regierungspräsidium erreichen Sie per E-Mail unter [email protected] und telefonisch unter 06151 12 8611, mittwochs 9:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags 13:00 bis 15:00 Uhr.
Wie können Sie eine OASIS Sperre aufheben?
Das häufigste Missverständnis: Eine OASIS Sperre läuft nicht aus. Sie endet nur, wenn die gesperrte Person schriftlich beantragt, sie aufzuheben, auch wenn Sie bei der Selbstsperre eine Laufzeit genannt hatten (§ 8b Abs. 1). Einen anderen Weg gibt es nicht.
- 01Mindestdauer abwarten
Frühestens danach können Sie den Antrag stellen: grundsätzlich ein Jahr, bei einer Selbstsperre die von Ihnen gewählte Frist.
- 02Antrag stellen
Schriftlich mit Unterschrift und Ausweiskopie (kein Führerschein) oder über das Online-Portal des Regierungspräsidiums. Ein Anbieter darf den Antrag nur weiterleiten (§ 8b Abs. 2).
- 03Wartezeit
Die Behörde trägt die Aufhebung ein. Sie wirkt bei Selbstsperre nicht vor einer Woche, bei Fremdsperre nicht vor einem Monat nach Eingang (§ 8b Abs. 3).
- 04Information
Bei Fremdsperre informiert die Behörde den sperrenden Anbieter und gegebenenfalls Dritte, auf deren Mitteilung die Sperre beruhte (§ 8b Abs. 4).
Wer eine OASIS Sperre aufheben möchte, stellt den Antrag also selbst. Der Wunsch soll von Ihnen kommen: Anbieter dürfen Sie nicht zum Entsperrungsantrag drängen und Entsperrten keine Boni oder Rabatte geben (§ 8 Abs. 4). Wer trotz Sperre spielen kann, spielt nach der GGL höchstwahrscheinlich bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis: ohne Limits, Früherkennung und Hilfe. Ist der Druck zu spielen der Grund für den Antrag, sprechen Sie vorher mit einer Beratungsstelle, etwa über die Seite zur Spielsucht. Nach Ablauf bleiben die Einträge sechs Jahre in OASIS gespeichert und werden dann gelöscht (§ 23 Abs. 5).
Wie lange dauert es, bis eine OASIS Sperre aufgehoben ist?
Zwei Fristen addieren sich: die Mindestdauer der Sperre und die Wartezeit nach dem Antrag. Die Mindestdauer beträgt nach dem Regierungspräsidium Darmstadt bei einer Fremdsperre ein Jahr, bei einer Selbstsperre die von Ihnen beantragte Dauer, mindestens drei Monate. Ein Aufhebungsantrag, der vor Ablauf der Mindestdauer eingeht, ist unwirksam; Sie müssen ihn nach Ablauf erneut stellen.
Danach greift § 8b Abs. 3: Die Aufhebung wird nach der Eintragung wirksam, bei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche, bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags. Wie lange die Behörde für die Bearbeitung braucht, nennt das Regierungspräsidium auf seinen Seiten nicht, und wir erfinden dafür keine Zahl.
| Fall | Frühester Antrag | Frühestens aufgehoben |
|---|---|---|
| Selbstsperre, gewünscht für 3 Monate | nach 3 Monaten | eine Woche nach Antragseingang |
| Selbstsperre ohne Wunsch | nach 12 Monaten | eine Woche nach Antragseingang |
| Fremdsperre | nach 12 Monaten | ein Monat nach Antragseingang |
Aufheben lassen können Sie nur selbst, auch bei einer Fremdsperre. Bei einer Fremdsperre informiert die Behörde den Anbieter und gegebenenfalls Angehörige, die sie veranlasst haben, und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit, erneut zu sperren.
Wo stellen Sie den Antrag auf Aufhebung, und gilt das in jedem Bundesland?
Der Antrag geht an das Regierungspräsidium Darmstadt, über das Online-Formular oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Ausweiskopie. Es genügt auch, wenn ein Anbieter den Antrag weiterleitet (§ 8b Abs. 2), entscheiden tut er nicht. Ein Führerschein genügt als Nachweis nicht.
Ob Sie in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg wohnen, spielt keine Rolle. Das Sperrsystem wird nach § 8 Abs. 1 für alle Länder einheitlich von der Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben, es gibt keine Landessperren nebeneinander. Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung ist nach § 8c kostenfrei.
Wie finden Sie heraus, ob Sie in OASIS gesperrt sind?
Mit einem Antrag auf Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Sie erfahren dann, ob Sie gesperrt sind und, wenn ja, wer die Sperre eingetragen hat. Das Formular steht im Bereich „Auskunft“ der OASIS-Seiten.
Anbieter prüfen Sie bei der Anmeldung mit Name, Vorname und Geburtsdatum gegen das System. Es antwortet entweder „Der Spieler ist nicht gesperrt“ oder „Der Spieler ist gesperrt“. Die Auskunft über Ihren eigenen Eintrag bekommen Sie beim Regierungspräsidium.
Bei welchen Anbietern gilt die OASIS Sperre?
Bei allen, die § 2 GlüStV 2021 zum Abgleich verpflichtet. Das Regierungspräsidium nennt diese Gruppen:
- Spielhallen und Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten
- Spielbanken
- Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, Buchmacher, Pferdewetten im Internet
- Veranstalter von Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche stattfinden, und gewerbliche Spielvermittler
Das Sperrsystem ist also spielformübergreifend: Wer sich bei einem Online-Anbieter sperren lässt, steht auch am Eingang der Spielbank auf der Liste. Der Abgleich ist Pflicht, und ein Anbieter, der ihn nicht durchführt, handelt nach § 28a GlüStV 2021 ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen.
Was im Ausland gilt, regelt das deutsche Sperrsystem nicht. Die Fragen und Antworten des Regierungspräsidiums behandeln nur Anbieter, die das GlüStV 2021 erfasst. Als Ausweg taugt ein ausländisches Haus ohnehin nicht, denn die Sperre endet dadurch nicht, sie endet nur mit Antrag.
Was passiert, wenn Sie trotz OASIS Sperre spielen wollen?
Bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis kommen Sie nicht weit: Er muss Sie bei Registrierung und Anmeldung identifizieren und abgleichen und sicherstellen, dass Sie nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 3). Die Bußgeldtatbestände zur Sperre in § 28a richten sich an Veranstalter und Vermittler, nicht an gesperrte Spielende. Nach unserer Lesung arbeitet das Gesetz hier mit dem Ausschluss durch den Anbieter.
Wer trotz Sperre spielen kann, ist nach der GGL bei einem Anbieter ohne OASIS-Anschluss gelandet, und das sind nach ihrer Aussage illegale Anbieter. Dort fehlen Sperre, Limits und Früherkennung, und die GGL warnt vor verweigerten Auszahlungen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar. Wir geben keine Hinweise, wie sich eine Sperre umgehen lässt, und es gibt auch keinen legalen Weg dafür.
Der Wunsch zu spielen ist dabei oft das eigentliche Problem. Wenn er stark ist, hilft eine Beratung mehr als ein Aufhebungsantrag, am schnellsten das BIÖG-Telefon unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Was unterscheidet die 24-Stunden-Sperre von der OASIS Selbstsperre?
Beide landen im Sperrsystem, aber sie sind verschiedene Werkzeuge. Die 24-Stunden-Sperre löst der Panikknopf aus, ohne Antrag und ohne Rückfrage; sie endet nach 24 Stunden von selbst (§ 6i Abs. 3). Wer eine solche Sperre „aufheben“ will, muss deshalb nichts beantragen, er wartet ab.
| Panikknopf | Selbstsperre | Fremdsperre | |
|---|---|---|---|
| Auslöser | ein Klick im Spiel | Ihr Antrag | Anbieter oder Dritte mit Grund |
| Dauer | 24 Stunden | mindestens 3 Monate | mindestens 1 Jahr |
| Ende | von selbst | nur auf Antrag | nur auf Antrag |
| Daten gelöscht | zwei Wochen nach Ablauf | sechs Jahre nach Ablauf | sechs Jahre nach Ablauf |
Das Regierungspräsidium beschreibt die 24-Stunden-Sperre als niedrigschwellige Möglichkeit für alle, die an sich Auffälligkeiten bemerken und sich nur vorübergehend ausschließen wollen. Wer merkt, dass er die Pause immer wieder verlängern muss, ist beim längeren Werkzeug, der Selbstsperre, besser aufgehoben.
Wie funktioniert eine Fremdsperre für Angehörige?
Angehörige und Lebenspartner können eine Fremdsperre beantragen, brauchen dafür aber einen Grund: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Einsätze, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Das Regierungspräsidium verlangt Nachweise zu dem angegebenen Grund. Bei einem Betreuungsverhältnis genügt der Betreuerausweis.
Die betroffene Person bekommt vorher Gelegenheit zur Stellungnahme; das entfällt bei Betreuern. Stimmen die Angaben im Antrag nicht mit dem Ausweis überein, greift die Sperre nicht. Eine Fremdsperre dauert mindestens zwölf Monate.
Was geschieht mit Ihren Daten, und lässt sich ein Eintrag löschen?
Gespeichert werden Namen einschließlich Geburtsname und Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre und die meldende Stelle (§ 23 Abs. 1). Eine Weitergabe an andere Auskunftssysteme wie die Schufa erfolgt nach dem Regierungspräsidium nicht. Die Daten werden sechs Jahre nach Ablauf der Sperre gelöscht, in der Zwischenzeit sind sie für die Anbieter nicht mehr einsehbar.
Eine vorzeitige Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung gibt es nicht: Die Aufhebung der Spielersperre ist nur nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags möglich. Verantwortlich für die Daten ist nach § 23 Abs. 6, wer sie eingetragen hat.
Was begrenzt LUGAS?
LUGAS, das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, besteht aus zwei Zentraldateien und einem Auswertesystem. Die Limitdatei überwacht Ihr Einzahlungslimit, die Aktivitätsdatei verhindert Spiel bei mehreren Anbietern gleichzeitig, das Auswertesystem (Safe-Server) dient der Aufsicht.
Nach § 6c müssen Sie bei der Registrierung ein monatliches anbieterübergreifendes Limit festlegen, grundsätzlich höchstens 1.000 Euro je Kalendermonat; ohne Limit kein Spiel. Vor jeder Einzahlung fragt der Anbieter LUGAS ab und lehnt sie ab, wenn das Limit erschöpft wäre.
- 01Limit festlegen
Bei der Registrierung, grundsätzlich bis 1.000 Euro im Kalendermonat über alle Anbieter.
- 02Niedriger setzen
Wirkt sofort.
- 03Höher setzen
Wirkt erst nach sieben Tagen Schutzfrist.
- 04Zusatzlimits
Pro Anbieter täglich, wöchentlich oder monatlich, für Einsatz, Einzahlung oder Verlust.
Ein Beispiel: Sie zahlen am 3. des Monats 400 Euro bei einem Anbieter ein und am 12. weitere 500 Euro bei einem zweiten. Bei einem dritten sind in diesem Kalendermonat nur noch 100 Euro möglich, kein anderer Anbieter kann mehr annehmen. Im neuen Monat beginnt die Zählung bei null. Bei neuen Konten darf der Anbieter Sie bis zur Bestätigung Ihrer Angaben höchstens 72 Stunden bis 100 Euro spielen lassen, ohne Auszahlung (§ 6a Abs. 4).
Die 1.000 Euro sind der Regelfall. Die GGL nennt für höhere Limits zwei Voraussetzungen: kein suchtauffälliges Verhalten und ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, etwa durch Steuerbescheide oder Kontoauszüge; eine Selbstauskunft genügt nicht. Möglich sind bis 10.000 Euro im Monat, bis 30.000 Euro für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters. Nach der baden-württembergischen Landesregierung (Dezember 2025) sind bei den meisten Anbietern Einzahlungen bis 30.000 Euro möglich.
Warum gibt es ein Einzahlungslimit und einen Höchsteinsatz?
Beide Regeln sollen Spielsucht vorbeugen und finanzielle Risiken begrenzen. Das Einzahlungslimit begrenzt, was auf das Konto gelangt, der Höchsteinsatz, was in einem einzelnen Spiel gesetzt wird. Wie schnell sich ein Einsatz aufsummiert, zeigt eine einfache Rechnung: Bei der Mindestdauer von fünf Sekunden sind höchstens 720 Spiele pro Stunde möglich (3.600 Sekunden geteilt durch 5).
| Einsatz je Spiel | Höchstes Einsatzvolumen pro Stunde (720 Spiele) |
|---|---|
| 1 Euro (Regelfall) | 720 Euro |
| 3 Euro (ab 21 Jahren) | 2.160 Euro |
| 5 Euro (nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit, mit Monitoring) | 3.600 Euro |
Das ist das Einsatzvolumen, nicht der Verlust: Ein Teil der Einsätze kommt als Gewinn zurück. Die GGL schreibt dazu selbst, die Möglichkeit höherer Verluste, bei 5 Euro bis zu 3.600 Euro pro Stunde, sei „ein relevanter Gesichtspunkt“ und bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Ihr Argument für die Erhöhung: Zu strenge Vorgaben könnten Spielende zu illegalen Angeboten ohne Schutzregeln treiben. Suchthilfeorganisationen haben dagegen Bedenken geäußert, die die GGL nach eigener Aussage ernst nimmt; die Regelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2027.
Welcher Spielerschutz gilt am Automaten?
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Einsatz | im Regelfall höchstens 1 Euro je Spiel; seit 1. Juli 2026 freiwillig bis 3 Euro für Spielende ab 21 und bis 5 Euro nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit mit zusätzlicher Überwachung, befristet bis 31. Dezember 2027 |
| Spieldauer | im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden (§ 22a) |
| Autoplay | nicht erlaubt, ein neues Spiel beginnt nicht von selbst |
| Parallelspiel | mehrere Automaten oder Anbieter gleichzeitig verboten, zwischen zwei Anbietern fünf Minuten Wartefrist (§ 6h) |
| Zeitanzeige | nach 60 Minuten ausdrücklich bestätigen, weiter erst fünf Minuten danach (§ 22a Abs. 9); nach 30 Minuten ohne Eingabe Abmeldung in der Aktivitätsdatei |
| Panikknopf | deutlich beschriftet, Klick sperrt sofort 24 Stunden, endet ohne Antrag, Rückfrage unzulässig (§ 6i Abs. 3) |
| Früherkennung | algorithmisches System für gefährdetes Spielverhalten, Maßnahmen im Sozialkonzept |
Wer virtuelle Automatenspiele spielt, trifft die Schutzregeln im Spiel selbst. Sie stehen in § 22a und § 6h GlüStV 2021. Zusammen mit der OASIS Sperre und dem LUGAS-Limit bilden sie den Spielerschutz, den die GGL bei jedem erlaubten Anbieter prüft. Welche Anbieter diese Regeln einhalten müssen, steht unter Online Casino Deutschland legal. Grundlagen zur Wahrscheinlichkeit erklären Erwartungswert und Spielerfehlschluss.
Wo gibt es Hilfe, und was tun Sie als Nächstes?
Der Spielerschutz im Gesetz ersetzt keine Beratung. Das BIÖG, Nachfolger der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, berät kostenlos und anonym.
- 01Anrufen
0800 1 37 27 00: Telefonberatung des BIÖG, kostenlos und anonym.
- 02Online prüfen
check-dein-spiel.de: Selbsttest, Online- und E-Mail-Beratung, Hilfe vor Ort, Ausstiegsprogramm „Check Out“, für Angehörige „Time Out“.
- 03Sofort Abstand schaffen
Eine OASIS Sperre beantragen: online beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei jedem Anbieter, jeder Spielbank, jeder Spielhalle.
- 04Weitere Stellen
Die GGL verweist auf das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Die Telefonberatung des BIÖG gibt nach Angaben der GGL Auskunft über Glücksspielsucht, nennt Hilfsangebote vor Ort und berät bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch problematisches Spielen entstanden sind. Sie ist montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. Zusätzlich verweist die GGL auf bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de und gluecksspielhilfe.de.
Für Angehörige hat das BIÖG ein eigenes Angebot namens „Time Out“. Wer selbst nicht sicher ist, ob das eigene Spielen noch unbedenklich ist, beginnt mit dem Selbsttest auf check-dein-spiel.de und ruft danach an; die Telefonberatung ist kostenlos und anonym.
Warnzeichen und Selbsttest finden Sie auf der Seite Spielsucht erkennen.

