WerbehinweisNur Anbieter mit deutscher Erlaubnis · 18+ · Hinweise zur Darstellung

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

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OASIS Sperre eintragen und aufheben: LUGAS-Limit, Spielerschutz und Hilfe

Wie die OASIS Sperre gesetzt und auf dem offiziellen Weg aufgehoben wird, was LUGAS begrenzt und wo es Hilfe gibt.

Rechner · Ihr Monatslimit über alle AnbieterOhne Anmeldung · ohne Einsatz

Das Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend: Alle Einzahlungen bei erlaubten Anbietern zählen zusammen gegen höchstens 1.000 € im Monat. Tragen Sie Ihre bisherigen Einzahlungen ein.

Bisher eingezahlt–
Noch möglich–

Was eine Stunde am Automaten höchstens bewegt

Spins pro Stunde (max.)720
Umsatz pro Stunde–
Erwarteter Verlust pro Stunde–

5-Sekunden-Regel: höchstens ein Spin alle fünf Sekunden, also 720 pro Stunde. Der Regelhöchsteinsatz liegt bei 1 €; seit Juli 2026 dürfen Anbieter unter strengen Auflagen höhere Stufen anbieten, der Rechner bleibt beim Regelfall. Ein höheres Limit als 1.000 € kann ein Anbieter nur in Ausnahmefällen nach Prüfung freigeben. Ein selbst gesetztes niedrigeres Limit greift sofort, eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit.

kürzeste Selbstsperre
3 Monate
Mindestdauer im Regelfall
1 Jahr
LUGAS-Limit je Kalendermonat
1.000 €
Sperre per Panikknopf
24 h
bis die Aufhebung einer Selbstsperre wirkt
1 Woche

Der Rechner oben macht das Monatslimit über alle Anbieter anschaulich. Der Text darunter erklärt, woher es kommt.

Was ist die OASIS Sperre, und wen bindet sie?

Das Sperrsystem ist „zentral und spielformübergreifend“ (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021), betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt für alle Länder. Gesperrte dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 2). Die Sperre gilt zugleich online, in der Spielbank, in der Spielhalle und in der Wettvermittlungsstelle.

Online wird bei Registrierung und Anmeldung abgeglichen, nach dem LUGAS-Anschluss auch beim Einloggen. In Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen geschieht es bei jedem Betreten (§ 8 Abs. 3); in Bayern lässt die Spielbankordnung den Zutritt nur nach Lichtbildausweis und Abgleich mit der Sperrliste zu (§ 4 Abs. 1 SpielbO). Welche Häuser das betrifft, steht im Spielbanken-Guide.

SelbstsperreFremdsperre
Wer setzt sieSie selbstder Anbieter, bei Verdacht auf Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder unverhältnismäßige Einsätze (§ 8a Abs. 1)
Mindestdauerauf Wunsch kürzer als ein Jahr, nie unter drei Monaten (§ 8a Abs. 6)mindestens zwölf Monate
Aufhebung wirksamnicht vor Ablauf einer Woche nach Antragnicht vor Ablauf eines Monats nach Antrag
Vorab–Gelegenheit zur Stellungnahme

Nicht erfasst sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, das Gewinnsparen und bestimmte stationäre Pferdewetten; Sofortlotterien im Internet sind ausdrücklich keine Ausnahme (§ 8 Abs. 2). Für Slots, Online-Poker, Sportwetten und Casinospiele gilt die Sperre uneingeschränkt.

Praktisch heißt das: Auch eine auf drei Monate befristete Selbstsperre endet nach drei Monaten nicht von selbst. Wer nur eine Pause will, wählt zwar eine kürzere Frist, muss danach aber aktiv werden. Und die Wartezeit addiert sich: Wer am ersten Tag nach Ablauf der Mindestdauer den Antrag stellt, kann bei einer Selbstsperre frühestens eine Woche später wieder spielen, bei einer Fremdsperre frühestens einen Monat später.

Wie lässt sich eine OASIS Sperre eintragen?

  1. 01
    Weg wählen

    Direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt per Online-Formular oder schriftlich – oder bei jedem Anbieter, jeder Spielbank, jeder Spielhalle.

  2. 02
    Antrag stellen

    Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass. Ein Führerschein genügt nicht.

  3. 03
    Eintrag

    Der Anbieter muss Sie auf Antrag sperren und den Eintrag vornehmen (§ 8a Abs. 1 und 4). Die Selbstsperre ist gebührenfrei.

  4. 04
    Bestätigung

    Sie erhalten unverzüglich eine Mitteilung in Textform samt Information zur Beendigung (§ 8a Abs. 5).

Das Regierungspräsidium erreichen Sie per E-Mail unter [email protected] und telefonisch unter 06151 12 8611, mittwochs 9:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags 13:00 bis 15:00 Uhr.

Wie können Sie eine OASIS Sperre aufheben?

Das häufigste Missverständnis: Eine OASIS Sperre läuft nicht aus. Sie endet nur, wenn die gesperrte Person schriftlich beantragt, sie aufzuheben, auch wenn Sie bei der Selbstsperre eine Laufzeit genannt hatten (§ 8b Abs. 1). Einen anderen Weg gibt es nicht.

  1. 01
    Mindestdauer abwarten

    Frühestens danach können Sie den Antrag stellen: grundsätzlich ein Jahr, bei einer Selbstsperre die von Ihnen gewählte Frist.

  2. 02
    Antrag stellen

    Schriftlich mit Unterschrift und Ausweiskopie (kein Führerschein) oder über das Online-Portal des Regierungspräsidiums. Ein Anbieter darf den Antrag nur weiterleiten (§ 8b Abs. 2).

  3. 03
    Wartezeit

    Die Behörde trägt die Aufhebung ein. Sie wirkt bei Selbstsperre nicht vor einer Woche, bei Fremdsperre nicht vor einem Monat nach Eingang (§ 8b Abs. 3).

  4. 04
    Information

    Bei Fremdsperre informiert die Behörde den sperrenden Anbieter und gegebenenfalls Dritte, auf deren Mitteilung die Sperre beruhte (§ 8b Abs. 4).

Wer eine OASIS Sperre aufheben möchte, stellt den Antrag also selbst. Der Wunsch soll von Ihnen kommen: Anbieter dürfen Sie nicht zum Entsperrungsantrag drängen und Entsperrten keine Boni oder Rabatte geben (§ 8 Abs. 4). Wer trotz Sperre spielen kann, spielt nach der GGL höchstwahrscheinlich bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis: ohne Limits, Früherkennung und Hilfe. Ist der Druck zu spielen der Grund für den Antrag, sprechen Sie vorher mit einer Beratungsstelle, etwa über die Seite zur Spielsucht. Nach Ablauf bleiben die Einträge sechs Jahre in OASIS gespeichert und werden dann gelöscht (§ 23 Abs. 5).

Wie lange dauert es, bis eine OASIS Sperre aufgehoben ist?

Zwei Fristen addieren sich: die Mindestdauer der Sperre und die Wartezeit nach dem Antrag. Die Mindestdauer beträgt nach dem Regierungspräsidium Darmstadt bei einer Fremdsperre ein Jahr, bei einer Selbstsperre die von Ihnen beantragte Dauer, mindestens drei Monate. Ein Aufhebungsantrag, der vor Ablauf der Mindestdauer eingeht, ist unwirksam; Sie müssen ihn nach Ablauf erneut stellen.

Danach greift § 8b Abs. 3: Die Aufhebung wird nach der Eintragung wirksam, bei einer Selbstsperre nicht vor Ablauf einer Woche, bei einer Fremdsperre nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags. Wie lange die Behörde für die Bearbeitung braucht, nennt das Regierungspräsidium auf seinen Seiten nicht, und wir erfinden dafür keine Zahl.

FallFrühester AntragFrühestens aufgehoben
Selbstsperre, gewünscht für 3 Monatenach 3 Monateneine Woche nach Antragseingang
Selbstsperre ohne Wunschnach 12 Monateneine Woche nach Antragseingang
Fremdsperrenach 12 Monatenein Monat nach Antragseingang

Aufheben lassen können Sie nur selbst, auch bei einer Fremdsperre. Bei einer Fremdsperre informiert die Behörde den Anbieter und gegebenenfalls Angehörige, die sie veranlasst haben, und eröffnet ihnen damit die Möglichkeit, erneut zu sperren.

Wo stellen Sie den Antrag auf Aufhebung, und gilt das in jedem Bundesland?

Der Antrag geht an das Regierungspräsidium Darmstadt, über das Online-Formular oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Ausweiskopie. Es genügt auch, wenn ein Anbieter den Antrag weiterleitet (§ 8b Abs. 2), entscheiden tut er nicht. Ein Führerschein genügt als Nachweis nicht.

Ob Sie in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg wohnen, spielt keine Rolle. Das Sperrsystem wird nach § 8 Abs. 1 für alle Länder einheitlich von der Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben, es gibt keine Landessperren nebeneinander. Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung ist nach § 8c kostenfrei.

Wie finden Sie heraus, ob Sie in OASIS gesperrt sind?

Mit einem Antrag auf Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt. Sie erfahren dann, ob Sie gesperrt sind und, wenn ja, wer die Sperre eingetragen hat. Das Formular steht im Bereich „Auskunft“ der OASIS-Seiten.

Anbieter prüfen Sie bei der Anmeldung mit Name, Vorname und Geburtsdatum gegen das System. Es antwortet entweder „Der Spieler ist nicht gesperrt“ oder „Der Spieler ist gesperrt“. Die Auskunft über Ihren eigenen Eintrag bekommen Sie beim Regierungspräsidium.

Bei welchen Anbietern gilt die OASIS Sperre?

Bei allen, die § 2 GlüStV 2021 zum Abgleich verpflichtet. Das Regierungspräsidium nennt diese Gruppen:

  • Spielhallen und Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten
  • Spielbanken
  • Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, Buchmacher, Pferdewetten im Internet
  • Veranstalter von Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche stattfinden, und gewerbliche Spielvermittler

Das Sperrsystem ist also spielformübergreifend: Wer sich bei einem Online-Anbieter sperren lässt, steht auch am Eingang der Spielbank auf der Liste. Der Abgleich ist Pflicht, und ein Anbieter, der ihn nicht durchführt, handelt nach § 28a GlüStV 2021 ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen.

Was im Ausland gilt, regelt das deutsche Sperrsystem nicht. Die Fragen und Antworten des Regierungspräsidiums behandeln nur Anbieter, die das GlüStV 2021 erfasst. Als Ausweg taugt ein ausländisches Haus ohnehin nicht, denn die Sperre endet dadurch nicht, sie endet nur mit Antrag.

Was passiert, wenn Sie trotz OASIS Sperre spielen wollen?

Bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis kommen Sie nicht weit: Er muss Sie bei Registrierung und Anmeldung identifizieren und abgleichen und sicherstellen, dass Sie nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 3). Die Bußgeldtatbestände zur Sperre in § 28a richten sich an Veranstalter und Vermittler, nicht an gesperrte Spielende. Nach unserer Lesung arbeitet das Gesetz hier mit dem Ausschluss durch den Anbieter.

Wer trotz Sperre spielen kann, ist nach der GGL bei einem Anbieter ohne OASIS-Anschluss gelandet, und das sind nach ihrer Aussage illegale Anbieter. Dort fehlen Sperre, Limits und Früherkennung, und die GGL warnt vor verweigerten Auszahlungen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar. Wir geben keine Hinweise, wie sich eine Sperre umgehen lässt, und es gibt auch keinen legalen Weg dafür.

Der Wunsch zu spielen ist dabei oft das eigentliche Problem. Wenn er stark ist, hilft eine Beratung mehr als ein Aufhebungsantrag, am schnellsten das BIÖG-Telefon unter 0800 1 37 27 00, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Was unterscheidet die 24-Stunden-Sperre von der OASIS Selbstsperre?

Beide landen im Sperrsystem, aber sie sind verschiedene Werkzeuge. Die 24-Stunden-Sperre löst der Panikknopf aus, ohne Antrag und ohne Rückfrage; sie endet nach 24 Stunden von selbst (§ 6i Abs. 3). Wer eine solche Sperre „aufheben“ will, muss deshalb nichts beantragen, er wartet ab.

PanikknopfSelbstsperreFremdsperre
Auslöserein Klick im SpielIhr AntragAnbieter oder Dritte mit Grund
Dauer24 Stundenmindestens 3 Monatemindestens 1 Jahr
Endevon selbstnur auf Antragnur auf Antrag
Daten gelöschtzwei Wochen nach Ablaufsechs Jahre nach Ablaufsechs Jahre nach Ablauf

Das Regierungspräsidium beschreibt die 24-Stunden-Sperre als niedrigschwellige Möglichkeit für alle, die an sich Auffälligkeiten bemerken und sich nur vorübergehend ausschließen wollen. Wer merkt, dass er die Pause immer wieder verlängern muss, ist beim längeren Werkzeug, der Selbstsperre, besser aufgehoben.

Wie funktioniert eine Fremdsperre für Angehörige?

Angehörige und Lebenspartner können eine Fremdsperre beantragen, brauchen dafür aber einen Grund: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Einsätze, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Das Regierungspräsidium verlangt Nachweise zu dem angegebenen Grund. Bei einem Betreuungsverhältnis genügt der Betreuerausweis.

Die betroffene Person bekommt vorher Gelegenheit zur Stellungnahme; das entfällt bei Betreuern. Stimmen die Angaben im Antrag nicht mit dem Ausweis überein, greift die Sperre nicht. Eine Fremdsperre dauert mindestens zwölf Monate.

Was geschieht mit Ihren Daten, und lässt sich ein Eintrag löschen?

Gespeichert werden Namen einschließlich Geburtsname und Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre und die meldende Stelle (§ 23 Abs. 1). Eine Weitergabe an andere Auskunftssysteme wie die Schufa erfolgt nach dem Regierungspräsidium nicht. Die Daten werden sechs Jahre nach Ablauf der Sperre gelöscht, in der Zwischenzeit sind sie für die Anbieter nicht mehr einsehbar.

Eine vorzeitige Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung gibt es nicht: Die Aufhebung der Spielersperre ist nur nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags möglich. Verantwortlich für die Daten ist nach § 23 Abs. 6, wer sie eingetragen hat.

Was begrenzt LUGAS?

LUGAS, das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, besteht aus zwei Zentraldateien und einem Auswertesystem. Die Limitdatei überwacht Ihr Einzahlungslimit, die Aktivitätsdatei verhindert Spiel bei mehreren Anbietern gleichzeitig, das Auswertesystem (Safe-Server) dient der Aufsicht.

Nach § 6c müssen Sie bei der Registrierung ein monatliches anbieterübergreifendes Limit festlegen, grundsätzlich höchstens 1.000 Euro je Kalendermonat; ohne Limit kein Spiel. Vor jeder Einzahlung fragt der Anbieter LUGAS ab und lehnt sie ab, wenn das Limit erschöpft wäre.

  1. 01
    Limit festlegen

    Bei der Registrierung, grundsätzlich bis 1.000 Euro im Kalendermonat über alle Anbieter.

  2. 02
    Niedriger setzen

    Wirkt sofort.

  3. 03
    Höher setzen

    Wirkt erst nach sieben Tagen Schutzfrist.

  4. 04
    Zusatzlimits

    Pro Anbieter täglich, wöchentlich oder monatlich, für Einsatz, Einzahlung oder Verlust.

Ein Beispiel: Sie zahlen am 3. des Monats 400 Euro bei einem Anbieter ein und am 12. weitere 500 Euro bei einem zweiten. Bei einem dritten sind in diesem Kalendermonat nur noch 100 Euro möglich, kein anderer Anbieter kann mehr annehmen. Im neuen Monat beginnt die Zählung bei null. Bei neuen Konten darf der Anbieter Sie bis zur Bestätigung Ihrer Angaben höchstens 72 Stunden bis 100 Euro spielen lassen, ohne Auszahlung (§ 6a Abs. 4).

Die 1.000 Euro sind der Regelfall. Die GGL nennt für höhere Limits zwei Voraussetzungen: kein suchtauffälliges Verhalten und ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, etwa durch Steuerbescheide oder Kontoauszüge; eine Selbstauskunft genügt nicht. Möglich sind bis 10.000 Euro im Monat, bis 30.000 Euro für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden eines Anbieters. Nach der baden-württembergischen Landesregierung (Dezember 2025) sind bei den meisten Anbietern Einzahlungen bis 30.000 Euro möglich.

Warum gibt es ein Einzahlungslimit und einen Höchsteinsatz?

Beide Regeln sollen Spielsucht vorbeugen und finanzielle Risiken begrenzen. Das Einzahlungslimit begrenzt, was auf das Konto gelangt, der Höchsteinsatz, was in einem einzelnen Spiel gesetzt wird. Wie schnell sich ein Einsatz aufsummiert, zeigt eine einfache Rechnung: Bei der Mindestdauer von fünf Sekunden sind höchstens 720 Spiele pro Stunde möglich (3.600 Sekunden geteilt durch 5).

Einsatz je SpielHöchstes Einsatzvolumen pro Stunde (720 Spiele)
1 Euro (Regelfall)720 Euro
3 Euro (ab 21 Jahren)2.160 Euro
5 Euro (nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit, mit Monitoring)3.600 Euro

Das ist das Einsatzvolumen, nicht der Verlust: Ein Teil der Einsätze kommt als Gewinn zurück. Die GGL schreibt dazu selbst, die Möglichkeit höherer Verluste, bei 5 Euro bis zu 3.600 Euro pro Stunde, sei „ein relevanter Gesichtspunkt“ und bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Ihr Argument für die Erhöhung: Zu strenge Vorgaben könnten Spielende zu illegalen Angeboten ohne Schutzregeln treiben. Suchthilfeorganisationen haben dagegen Bedenken geäußert, die die GGL nach eigener Aussage ernst nimmt; die Regelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2027.

Welcher Spielerschutz gilt am Automaten?

RegelInhalt
Einsatzim Regelfall höchstens 1 Euro je Spiel; seit 1. Juli 2026 freiwillig bis 3 Euro für Spielende ab 21 und bis 5 Euro nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit mit zusätzlicher Überwachung, befristet bis 31. Dezember 2027
Spieldauerim Durchschnitt mindestens fünf Sekunden (§ 22a)
Autoplaynicht erlaubt, ein neues Spiel beginnt nicht von selbst
Parallelspielmehrere Automaten oder Anbieter gleichzeitig verboten, zwischen zwei Anbietern fünf Minuten Wartefrist (§ 6h)
Zeitanzeigenach 60 Minuten ausdrücklich bestätigen, weiter erst fünf Minuten danach (§ 22a Abs. 9); nach 30 Minuten ohne Eingabe Abmeldung in der Aktivitätsdatei
Panikknopfdeutlich beschriftet, Klick sperrt sofort 24 Stunden, endet ohne Antrag, Rückfrage unzulässig (§ 6i Abs. 3)
Früherkennungalgorithmisches System für gefährdetes Spielverhalten, Maßnahmen im Sozialkonzept

Wer virtuelle Automatenspiele spielt, trifft die Schutzregeln im Spiel selbst. Sie stehen in § 22a und § 6h GlüStV 2021. Zusammen mit der OASIS Sperre und dem LUGAS-Limit bilden sie den Spielerschutz, den die GGL bei jedem erlaubten Anbieter prüft. Welche Anbieter diese Regeln einhalten müssen, steht unter Online Casino Deutschland legal. Grundlagen zur Wahrscheinlichkeit erklären Erwartungswert und Spielerfehlschluss.

Wo gibt es Hilfe, und was tun Sie als Nächstes?

Der Spielerschutz im Gesetz ersetzt keine Beratung. Das BIÖG, Nachfolger der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, berät kostenlos und anonym.

  1. 01
    Anrufen

    0800 1 37 27 00: Telefonberatung des BIÖG, kostenlos und anonym.

  2. 02
    Online prüfen

    check-dein-spiel.de: Selbsttest, Online- und E-Mail-Beratung, Hilfe vor Ort, Ausstiegsprogramm „Check Out“, für Angehörige „Time Out“.

  3. 03
    Sofort Abstand schaffen

    Eine OASIS Sperre beantragen: online beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei jedem Anbieter, jeder Spielbank, jeder Spielhalle.

  4. 04
    Weitere Stellen

    Die GGL verweist auf das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.

Die Telefonberatung des BIÖG gibt nach Angaben der GGL Auskunft über Glücksspielsucht, nennt Hilfsangebote vor Ort und berät bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch problematisches Spielen entstanden sind. Sie ist montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. Zusätzlich verweist die GGL auf bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de und gluecksspielhilfe.de.

Für Angehörige hat das BIÖG ein eigenes Angebot namens „Time Out“. Wer selbst nicht sicher ist, ob das eigene Spielen noch unbedenklich ist, beginnt mit dem Selbsttest auf check-dein-spiel.de und ruft danach an; die Telefonberatung ist kostenlos und anonym.

Warnzeichen und Selbsttest finden Sie auf der Seite Spielsucht erkennen.

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine OASIS Sperre mindestens?

Eine Sperre dauert mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre können Sie einen anderen Zeitraum beantragen, der aber drei Monate nicht unterschreiten darf; eine kürzere Angabe gilt als drei Monate (§ 8a Abs. 6 GlüStV 2021). Eine Fremdsperre dauert mindestens zwölf Monate.

Kann ich eine OASIS Sperre vorzeitig aufheben?

Nein. Der Antrag auf Aufhebung kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden (§ 8b Abs. 1). Ohne Antrag endet die Sperre nie, auch nicht nach Ablauf der gewählten Frist.

Wie beantrage ich eine OASIS Sperre?

Entweder online über das Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und Kopie von Personalausweis oder Reisepass. Führerschein genügt nicht. Auch jeder Anbieter, jede Spielbank und jede Spielhalle nimmt den Antrag entgegen. Die Sperre ist gebührenfrei.

Was bedeutet das 1.000-Euro-Limit bei LUGAS?

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit liegt grundsätzlich bei 1.000 Euro im Kalendermonat, zusammengezählt über alle Anbieter. Das System LUGAS prüft vor jeder Einzahlung, wie viel Sie in dem Monat schon eingezahlt haben. Sie können das Limit niedriger setzen; eine Erhöhung wirkt erst nach sieben Tagen.

Was macht der Panikknopf?

Ein deutlich beschrifteter Knopf löst eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus. Sie endet ohne Antrag von selbst, der Anbieter darf vorher nicht nachfragen, ob Sie das wirklich wollen (§ 6i Abs. 3 GlüStV 2021).

Wo finde ich anonyme Hilfe?

Die Beratung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erreichen Sie kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00. Auf check-dein-spiel.de gibt es einen Selbsttest, Online-Beratung und das Ausstiegsprogramm „Check Out“.

Quellen

  1. GlüStV 2021 – § 8 Spielersperrsystem, Abgleich mit dem Sperrsystem
  2. GlüStV 2021 – § 8a Eintragung und Dauer der Sperre
  3. GlüStV 2021 – § 8b Beendigung der Sperre
  4. GlüStV 2021 – § 6c Selbstlimitierung, Limitdatei
  5. GlüStV 2021 – § 6h Verhinderung parallelen Spiels
  6. GlüStV 2021 – § 6i Spielsuchtfrüherkennung, kurzfristige Sperre
  7. GlüStV 2021 – § 22a Virtuelle Automatenspiele
  8. GlüStV 2021 – § 23 Sperrdatei, Datenverarbeitung
  9. RP Darmstadt – OASIS für Spielerinnen und Spieler
  10. RP Darmstadt – Eintragung einer Sperre
  11. RP Darmstadt – Aufhebung einer Sperre
  12. RP Darmstadt – Fragen und Antworten zu OASIS
  13. GGL – Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 im Überblick (Stand 26.05.2026)
  14. GGL – FAQ Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
  15. Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 17/9741
  16. BIÖG – Check dein Spiel
  17. GlüStV 2021 – § 8c Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
  18. GlüStV 2021 – § 28a Ordnungswidrigkeiten
  19. GGL – FAQ Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Risiken und Konsequenzen für Spielende
  20. GGL – FAQ Illegales Glücksspiel erkennen (Telefonberatung des BIÖG)
  21. Strafgesetzbuch – § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
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