- Steuer auf den Lottogewinn selbst
- 0 €
- Freibetrag je Kind
- 400.000 €
- Freibetrag Eltern, Freunde, Geschwister
- 20.000 €
- Zeitraum der Zusammenrechnung
- 10 Jahre
- Anzeigefrist beim Finanzamt
- 3 Monate
Ist der Lottogewinn steuerfrei, und wann fällt beim Verschenken Steuer an?
Nach LOTTO.de lässt sich ein Lottogewinn keiner der sieben Einkunftsarten zuordnen und ist deshalb allgemein steuerfrei. WestLotto schreibt dasselbe, Folgeeinkünfte wie Zinsen und Dividenden blieben steuerpflichtig. Zinsen unterliegen nach § 32d EStG 25 Prozent, davon bleiben 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag frei, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG).
Eine Schenkung ist nach § 7 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden. Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker (§ 20). Die Freibeträge gelten, wenn Schenker oder Beschenkter Inländer sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).
| Was passiert mit dem Geld? | Steuerlich | Grundlage |
|---|---|---|
| Lottogewinn behalten | keine Einkommensteuer | LOTTO.de, WestLotto |
| Zinsen oder Dividenden aus dem Gewinn | steuerpflichtig über 1.000 € Pauschbetrag, 25 % | §§ 20, 32d EStG |
| Mieteinnahmen einer vom Gewinn gekauften Wohnung | steuerpflichtig | LOTTO.de |
| Gewinn verschenken über dem Freibetrag | Schenkungsteuer | §§ 7, 16, 19 ErbStG |
| Gewinn verschenken innerhalb des Freibetrags | keine Schenkungsteuer | § 16 ErbStG |
Das Geld auf dem Konto ist steuerfrei, die Zinsen darauf nicht: Das ist der Punkt, an dem aus „steuerfrei“ ein Missverständnis wird. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: 50.000 Euro, angelegt zu 3 Prozent, bringen 1.500 Euro Zinsen im Jahr; nach dem Pauschbetrag bleiben 500 Euro, darauf entfallen 125 Euro Steuer. Mehr dazu unter Glücksspielgewinne versteuern.
Wer verschenkt, macht eine Schenkung, und die kann Schenkungsteuer auslösen. Ob und wie viel, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe ab. Maßgeblich ist das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem (§ 15), das die Beschenkten in drei Steuerklassen teilt.
Welcher Freibetrag gilt für wen?
| Beschenkte Person | Steuerklasse | Freibetrag nach § 16 |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € |
| Enkel (Kinder der Kinder) | I | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung) | II | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| alle übrigen, etwa Freunde und Lebensgefährten ohne Ehe | III | 20.000 € |
Die häufigste Überraschung: Eltern gehören nach § 15 nur beim Erwerb von Todes wegen zur Steuerklasse I. Bei einer Schenkung sind sie Klasse II, der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.
Darf ich den Lottogewinn an Kinder, Eltern, Geschwister oder Freunde verschenken?
Ja, verschenken dürfen Sie jederzeit. Die Frage ist nur, was das Finanzamt daraus macht. Das Ergebnis hängt vom Verhältnis zum Beschenkten ab.
| Beispiel: 100.000 € verschenkt an … | Steuerklasse | Freibetrag | steuerpflichtig | Schenkungsteuer |
|---|---|---|---|---|
| Ehegatten | I | 500.000 € | 0 € | 0 € |
| ein Kind | I | 400.000 € | 0 € | 0 € |
| einen Elternteil oder ein Geschwister | II | 20.000 € | 80.000 € | 13.750 € (20 %, mit Härteausgleich) |
| einen Freund | III | 20.000 € | 80.000 € | 24.000 € (30 %) |
Lottogewinn an Kinder verschenken
Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 € je Schenker (§ 16 Abs. 1 Nr. 2). Schenken beide Elternteile einem gemeinsamen Kind, kann jeder 400.000 € steuerfrei geben, zusammen also 800.000 €. Bei zwei Kindern wären es 1,6 Millionen € steuerfrei.
Lottogewinn an Eltern oder Geschwister verschenken
Eltern gehören bei einer Schenkung zur Steuerklasse II, Geschwister ebenso, beide mit 20.000 € Freibetrag. Die Steuer fällt hier schneller an, als viele erwarten: 100.000 € an die Mutter lösen im Beispiel oben 13.750 € Steuer aus. Ebenfalls zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag zählen nach § 15 ErbStG Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern und geschiedene Ehegatten.
Lottogewinn an Freunde oder Lebensgefährten verschenken
Freunde und nicht verheiratete Lebensgefährten sind Steuerklasse III: 20.000 € Freibetrag, auf den Rest 30 % bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von 6 Millionen €.
Lottogewinn an Ehepartner oder Enkel verschenken
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1). Bei 600.000 € bleiben 100.000 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 11 % davon, also 11.000 €.
- Enkel: Steuerklasse I als Kinder der Kinder, Freibetrag 200.000 € je Schenker (§ 16 Abs. 1 Nr. 3). Zusammengerechnet werden nur Zuwendungen derselben Person (§ 14).
Wie hoch sind die Steuersätze?
Auf den steuerpflichtigen Erwerb über dem Freibetrag, nach § 10 auf volle 100 Euro abgerundet, wendet § 19 ErbStG diese Sätze an:
| Steuerpflichtiger Erwerb bis … € | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht gestaffelt. Damit ein Euro mehr nicht sprunghaft viel kostet, mildert § 19 Abs. 3 den Übergang (Härteausgleich).
| Beispiel | Freibetrag | steuerpflichtig | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| Kind erhält 500.000 € (Klasse I) | 400.000 € | 100.000 € | 11 % | 11.000 € |
| Mutter erhält 100.000 € (Klasse II) | 20.000 € | 80.000 € | 20 %, mit Härteausgleich | 13.750 € |
| Freund erhält 50.000 € (Klasse III) | 20.000 € | 30.000 € | 30 % | 9.000 € |
Mieteinnahmen einer vom Gewinn gekauften Wohnung nennt LOTTO.de als weiteres Beispiel für steuerpflichtige Erträge. Auch diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Zum Beispiel der Mutter: Auf 80.000 € steuerpflichtigen Erwerb ergäben 20 % rechnerisch 16.000 €. Bis zur Wertgrenze von 75.000 € gelten 15 %, das sind 11.250 €. Der Mehrbetrag von 4.750 € wird nur erhoben, soweit er aus der Hälfte des Betrags über 75.000 € gedeckt ist, das sind 2.500 €. Damit liegt die Steuer bei 13.750 €.
Beim Kind greift der Härteausgleich nicht: 11 % von 100.000 € sind 11.000 €, bis 75.000 € gelten 7 % (5.250 €). Der Mehrbetrag von 5.750 € liegt unter der Hälfte des überschießenden Betrags (12.500 €), also bleibt es bei 11.000 €.
Wie läuft das Verschenken ab?
- 01Gewinn einlösen
Die Auszahlung läuft auf Namen und Konto der Person, die den Gewinn anfordert.
- 02Freibetrag prüfen
Maßgeblich ist das Verhältnis zum Beschenkten (§ 15). Zuwendungen derselben Person in zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14).
- 03Überweisen
Mit klarem Verwendungszweck, damit Betrag, Zeitpunkt und Verhältnis nachvollziehbar bleiben.
- 04Anzeigen
Steuerpflichtige Schenkungen binnen drei Monaten nach Kenntnis schriftlich beim Finanzamt anzeigen, Beschenkter und Schenker (§ 30).
- 05Notar erwägen
Eine gerichtlich oder notariell beurkundete Schenkung braucht keine gesonderte Anzeige.
Zuwendungen verschiedener Personen werden nicht zusammengerechnet: Ein Kind hat seinen Freibetrag gegenüber jedem Elternteil gesondert. Nach zehn Jahren steht er wieder zur Verfügung. Steuerfrei bleiben nach § 13 außerdem übliche Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften, aber keine sechsstellige Summe.
Wie nutzt man die Freibeträge mehrfach?
Der Freibetrag gilt je Schenker innerhalb von zehn Jahren, nicht je Geschenk (§ 14 ErbStG). Ein Beispiel mit einer Mutter, die ihrer Tochter in zwei Schritten schenkt:
| Schenkungen derselben Mutter an die Tochter | Abstand | Zusammenrechnung | steuerpflichtig | Schenkungsteuer |
|---|---|---|---|---|
| 300.000 € und 200.000 € | 6 Jahre | ja (innerhalb von 10 Jahren) | 100.000 € | 11.000 € |
| 300.000 € und 200.000 € | 11 Jahre | nein | 0 € | 0 € |
Mehrere Vermögensvorteile derselben Person werden nach § 14 ErbStG innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet: Aus 300.000 € und 200.000 € werden 500.000 €, abzüglich 400.000 € Freibetrag bleiben 100.000 € steuerpflichtig. Liegen die zwei Schenkungen mehr als zehn Jahre auseinander, bleibt jede für sich im Freibetrag. Die Steuer, die für frühere Erwerbe nach den damaligen Verhältnissen zu erheben gewesen wäre, wird dabei abgezogen.
Wann entsteht die Schenkungsteuer, und wer zahlt sie?
Die Steuer entsteht bei einer Schenkung unter Lebenden mit der Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Steuerschuldner ist nach § 20 der Beschenkte, bei einer Schenkung auch der Schenker. Das Finanzamt kann nach § 31 von jedem Beteiligten eine Steuererklärung verlangen und setzt dafür eine Frist von mindestens einem Monat. Anzeige und Erklärung sind zwei verschiedene Dinge: Die Anzeige binnen drei Monaten ist Ihre Pflicht, die Erklärung fordert das Finanzamt an.
Was gehört in die Schenkungsanzeige?
Das Gesetz nennt in § 30 Abs. 4 ErbStG, was die Anzeige enthalten soll. Halten Sie dafür die Belege zu Gewinn und Überweisung bereit:
- Vor- und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf und Wohnung von Schenker und Beschenktem
- der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
- Gegenstand und Wert des Erwerbs
- der Rechtsgrund, hier die freigebige Zuwendung
- das persönliche Verhältnis, etwa Verwandtschaft
- frühere Zuwendungen des Schenkers an den Beschenkten nach Art, Wert und Zeitpunkt
Gerade der letzte Punkt zeigt, warum sich die Zehn-Jahres-Regel nicht umgehen lässt: Das Finanzamt fragt nach den früheren Schenkungen ausdrücklich.
Wann erlischt die Schenkungsteuer wieder?
Die Steuer erlischt nach § 29 Abs. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Sie erlischt auch, soweit das Erworbene innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuer dem Bund, einem Land, einer inländischen Gemeinde oder einer als gemeinnützig anerkannten inländischen Stiftung zugewendet wird, unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift. Einzelheiten und Ausnahmen gehören in die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Wie wird der Gewinn ausgezahlt?
| WestLotto (NRW) | LOTTO Niedersachsen | |
|---|---|---|
| Annahmestelle | bis 250 € bar; ab 251 € mit Bankverbindung, Originalbeleg und Ausweis | bis einschließlich 500 € bar; darüber Gewinnanforderungsformular, Originalbeleg an die Gesellschaft |
| Online | über 1.000 € automatisch aufs Konto, meist am folgenden Werktag | automatisch auf die hinterlegte IBAN |
| Frist | drei Kalenderjahre ab Ziehungstag | siehe Teilnahmebedingungen |
| Hohe Gewinne | ab 100.000 € Quotenfreigabe, Auszahlung meist am zweiten bundesweiten Werktag | – |
Beim Online-Spiel werden Gewinne nach WestLotto bis 50.000 € automatisch gutgeschrieben; ab einer Gewinnsumme von über 50.000 € gilt eine Vorlagefrist von einer Woche, und es lässt sich eine alternative Bankverbindung angeben. Wie eine Auszahlung auf das Konto einer anderen Person steuerlich einzuordnen ist, klärt Ihre Steuerberatung im Einzelfall.
Die Regeln der Landeslotteriegesellschaften unterscheiden sich; maßgeblich sind die Teilnahmebedingungen Ihres Spielscheins. Bei größeren Beträgen lohnt der Gang zum Steuerberater, bevor das Geld fließt, denn die Steuer entsteht mit der Ausführung der Schenkung (§ 9 ErbStG). Dann sind Freibetrag, Steuerklasse und Zehn-Jahres-Frist bereits festgelegt. Zur Einkommensteuer auf Gewinne allgemein: Glücksspielgewinne versteuern.




