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Lottogewinn verschenken: Steuer, Freibeträge nach Schenkungsteuer und Ablauf der Auszahlung

Der Lottogewinn ist steuerfrei, die Weitergabe oft nicht. Freibeträge, Steuersätze, Anzeigepflicht und Auszahlung im Überblick.

Steuer auf den Lottogewinn selbst
0 €
Freibetrag je Kind
400.000 €
Freibetrag Eltern, Freunde, Geschwister
20.000 €
Zeitraum der Zusammenrechnung
10 Jahre
Anzeigefrist beim Finanzamt
3 Monate

Ist der Lottogewinn steuerfrei, und wann fällt beim Verschenken Steuer an?

Nach LOTTO.de lässt sich ein Lottogewinn keiner der sieben Einkunftsarten zuordnen und ist deshalb allgemein steuerfrei. WestLotto schreibt dasselbe, Folgeeinkünfte wie Zinsen und Dividenden blieben steuerpflichtig. Zinsen unterliegen nach § 32d EStG 25 Prozent, davon bleiben 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag frei, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG).

Eine Schenkung ist nach § 7 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden. Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker (§ 20). Die Freibeträge gelten, wenn Schenker oder Beschenkter Inländer sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1).

Was passiert mit dem Geld?SteuerlichGrundlage
Lottogewinn behaltenkeine EinkommensteuerLOTTO.de, WestLotto
Zinsen oder Dividenden aus dem Gewinnsteuerpflichtig über 1.000 € Pauschbetrag, 25 %§§ 20, 32d EStG
Mieteinnahmen einer vom Gewinn gekauften WohnungsteuerpflichtigLOTTO.de
Gewinn verschenken über dem FreibetragSchenkungsteuer§§ 7, 16, 19 ErbStG
Gewinn verschenken innerhalb des Freibetragskeine Schenkungsteuer§ 16 ErbStG

Das Geld auf dem Konto ist steuerfrei, die Zinsen darauf nicht: Das ist der Punkt, an dem aus „steuerfrei“ ein Missverständnis wird. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: 50.000 Euro, angelegt zu 3 Prozent, bringen 1.500 Euro Zinsen im Jahr; nach dem Pauschbetrag bleiben 500 Euro, darauf entfallen 125 Euro Steuer. Mehr dazu unter Glücksspielgewinne versteuern.

Wer verschenkt, macht eine Schenkung, und die kann Schenkungsteuer auslösen. Ob und wie viel, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe ab. Maßgeblich ist das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem (§ 15), das die Beschenkten in drei Steuerklassen teilt.

Welcher Freibetrag gilt für wen?

Beschenkte PersonSteuerklasseFreibetrag nach § 16
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener KinderI400.000 €
Enkel (Kinder der Kinder)I200.000 €
Eltern und Großeltern (bei Schenkung)II20.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene EhegattenII20.000 €
alle übrigen, etwa Freunde und Lebensgefährten ohne EheIII20.000 €

Die häufigste Überraschung: Eltern gehören nach § 15 nur beim Erwerb von Todes wegen zur Steuerklasse I. Bei einer Schenkung sind sie Klasse II, der Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.

Darf ich den Lottogewinn an Kinder, Eltern, Geschwister oder Freunde verschenken?

Ja, verschenken dürfen Sie jederzeit. Die Frage ist nur, was das Finanzamt daraus macht. Das Ergebnis hängt vom Verhältnis zum Beschenkten ab.

Beispiel: 100.000 € verschenkt an …SteuerklasseFreibetragsteuerpflichtigSchenkungsteuer
EhegattenI500.000 €0 €0 €
ein KindI400.000 €0 €0 €
einen Elternteil oder ein GeschwisterII20.000 €80.000 €13.750 € (20 %, mit Härteausgleich)
einen FreundIII20.000 €80.000 €24.000 € (30 %)

Lottogewinn an Kinder verschenken

Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 € je Schenker (§ 16 Abs. 1 Nr. 2). Schenken beide Elternteile einem gemeinsamen Kind, kann jeder 400.000 € steuerfrei geben, zusammen also 800.000 €. Bei zwei Kindern wären es 1,6 Millionen € steuerfrei.

Lottogewinn an Eltern oder Geschwister verschenken

Eltern gehören bei einer Schenkung zur Steuerklasse II, Geschwister ebenso, beide mit 20.000 € Freibetrag. Die Steuer fällt hier schneller an, als viele erwarten: 100.000 € an die Mutter lösen im Beispiel oben 13.750 € Steuer aus. Ebenfalls zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag zählen nach § 15 ErbStG Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern und geschiedene Ehegatten.

Lottogewinn an Freunde oder Lebensgefährten verschenken

Freunde und nicht verheiratete Lebensgefährten sind Steuerklasse III: 20.000 € Freibetrag, auf den Rest 30 % bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von 6 Millionen €.

Lottogewinn an Ehepartner oder Enkel verschenken

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1). Bei 600.000 € bleiben 100.000 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 11 % davon, also 11.000 €.
  • Enkel: Steuerklasse I als Kinder der Kinder, Freibetrag 200.000 € je Schenker (§ 16 Abs. 1 Nr. 3). Zusammengerechnet werden nur Zuwendungen derselben Person (§ 14).

Wie hoch sind die Steuersätze?

Auf den steuerpflichtigen Erwerb über dem Freibetrag, nach § 10 auf volle 100 Euro abgerundet, wendet § 19 ErbStG diese Sätze an:

Steuerpflichtiger Erwerb bis … €Klasse IKlasse IIKlasse III
75.0007 %15 %30 %
300.00011 %20 %30 %
600.00015 %25 %30 %
6.000.00019 %30 %30 %
13.000.00023 %35 %50 %
26.000.00027 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht gestaffelt. Damit ein Euro mehr nicht sprunghaft viel kostet, mildert § 19 Abs. 3 den Übergang (Härteausgleich).

BeispielFreibetragsteuerpflichtigSatzSteuer
Kind erhält 500.000 € (Klasse I)400.000 €100.000 €11 %11.000 €
Mutter erhält 100.000 € (Klasse II)20.000 €80.000 €20 %, mit Härteausgleich13.750 €
Freund erhält 50.000 € (Klasse III)20.000 €30.000 €30 %9.000 €

Mieteinnahmen einer vom Gewinn gekauften Wohnung nennt LOTTO.de als weiteres Beispiel für steuerpflichtige Erträge. Auch diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Zum Beispiel der Mutter: Auf 80.000 € steuerpflichtigen Erwerb ergäben 20 % rechnerisch 16.000 €. Bis zur Wertgrenze von 75.000 € gelten 15 %, das sind 11.250 €. Der Mehrbetrag von 4.750 € wird nur erhoben, soweit er aus der Hälfte des Betrags über 75.000 € gedeckt ist, das sind 2.500 €. Damit liegt die Steuer bei 13.750 €.

Beim Kind greift der Härteausgleich nicht: 11 % von 100.000 € sind 11.000 €, bis 75.000 € gelten 7 % (5.250 €). Der Mehrbetrag von 5.750 € liegt unter der Hälfte des überschießenden Betrags (12.500 €), also bleibt es bei 11.000 €.

Wie läuft das Verschenken ab?

  1. 01
    Gewinn einlösen

    Die Auszahlung läuft auf Namen und Konto der Person, die den Gewinn anfordert.

  2. 02
    Freibetrag prüfen

    Maßgeblich ist das Verhältnis zum Beschenkten (§ 15). Zuwendungen derselben Person in zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14).

  3. 03
    Überweisen

    Mit klarem Verwendungszweck, damit Betrag, Zeitpunkt und Verhältnis nachvollziehbar bleiben.

  4. 04
    Anzeigen

    Steuerpflichtige Schenkungen binnen drei Monaten nach Kenntnis schriftlich beim Finanzamt anzeigen, Beschenkter und Schenker (§ 30).

  5. 05
    Notar erwägen

    Eine gerichtlich oder notariell beurkundete Schenkung braucht keine gesonderte Anzeige.

Zuwendungen verschiedener Personen werden nicht zusammengerechnet: Ein Kind hat seinen Freibetrag gegenüber jedem Elternteil gesondert. Nach zehn Jahren steht er wieder zur Verfügung. Steuerfrei bleiben nach § 13 außerdem übliche Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften, aber keine sechsstellige Summe.

Wie nutzt man die Freibeträge mehrfach?

Der Freibetrag gilt je Schenker innerhalb von zehn Jahren, nicht je Geschenk (§ 14 ErbStG). Ein Beispiel mit einer Mutter, die ihrer Tochter in zwei Schritten schenkt:

Schenkungen derselben Mutter an die TochterAbstandZusammenrechnungsteuerpflichtigSchenkungsteuer
300.000 € und 200.000 €6 Jahreja (innerhalb von 10 Jahren)100.000 €11.000 €
300.000 € und 200.000 €11 Jahrenein0 €0 €

Mehrere Vermögensvorteile derselben Person werden nach § 14 ErbStG innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet: Aus 300.000 € und 200.000 € werden 500.000 €, abzüglich 400.000 € Freibetrag bleiben 100.000 € steuerpflichtig. Liegen die zwei Schenkungen mehr als zehn Jahre auseinander, bleibt jede für sich im Freibetrag. Die Steuer, die für frühere Erwerbe nach den damaligen Verhältnissen zu erheben gewesen wäre, wird dabei abgezogen.

Wann entsteht die Schenkungsteuer, und wer zahlt sie?

Die Steuer entsteht bei einer Schenkung unter Lebenden mit der Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Steuerschuldner ist nach § 20 der Beschenkte, bei einer Schenkung auch der Schenker. Das Finanzamt kann nach § 31 von jedem Beteiligten eine Steuererklärung verlangen und setzt dafür eine Frist von mindestens einem Monat. Anzeige und Erklärung sind zwei verschiedene Dinge: Die Anzeige binnen drei Monaten ist Ihre Pflicht, die Erklärung fordert das Finanzamt an.

Was gehört in die Schenkungsanzeige?

Das Gesetz nennt in § 30 Abs. 4 ErbStG, was die Anzeige enthalten soll. Halten Sie dafür die Belege zu Gewinn und Überweisung bereit:

  • Vor- und Familienname, Identifikationsnummer, Beruf und Wohnung von Schenker und Beschenktem
  • der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
  • Gegenstand und Wert des Erwerbs
  • der Rechtsgrund, hier die freigebige Zuwendung
  • das persönliche Verhältnis, etwa Verwandtschaft
  • frühere Zuwendungen des Schenkers an den Beschenkten nach Art, Wert und Zeitpunkt

Gerade der letzte Punkt zeigt, warum sich die Zehn-Jahres-Regel nicht umgehen lässt: Das Finanzamt fragt nach den früheren Schenkungen ausdrücklich.

Wann erlischt die Schenkungsteuer wieder?

Die Steuer erlischt nach § 29 Abs. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Sie erlischt auch, soweit das Erworbene innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuer dem Bund, einem Land, einer inländischen Gemeinde oder einer als gemeinnützig anerkannten inländischen Stiftung zugewendet wird, unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift. Einzelheiten und Ausnahmen gehören in die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Wie wird der Gewinn ausgezahlt?

WestLotto (NRW)LOTTO Niedersachsen
Annahmestellebis 250 € bar; ab 251 € mit Bankverbindung, Originalbeleg und Ausweisbis einschließlich 500 € bar; darüber Gewinnanforderungsformular, Originalbeleg an die Gesellschaft
Onlineüber 1.000 € automatisch aufs Konto, meist am folgenden Werktagautomatisch auf die hinterlegte IBAN
Fristdrei Kalenderjahre ab Ziehungstagsiehe Teilnahmebedingungen
Hohe Gewinneab 100.000 € Quotenfreigabe, Auszahlung meist am zweiten bundesweiten Werktag–

Beim Online-Spiel werden Gewinne nach WestLotto bis 50.000 € automatisch gutgeschrieben; ab einer Gewinnsumme von über 50.000 € gilt eine Vorlagefrist von einer Woche, und es lässt sich eine alternative Bankverbindung angeben. Wie eine Auszahlung auf das Konto einer anderen Person steuerlich einzuordnen ist, klärt Ihre Steuerberatung im Einzelfall.

Die Regeln der Landeslotteriegesellschaften unterscheiden sich; maßgeblich sind die Teilnahmebedingungen Ihres Spielscheins. Bei größeren Beträgen lohnt der Gang zum Steuerberater, bevor das Geld fließt, denn die Steuer entsteht mit der Ausführung der Schenkung (§ 9 ErbStG). Dann sind Freibetrag, Steuerklasse und Zehn-Jahres-Frist bereits festgelegt. Zur Einkommensteuer auf Gewinne allgemein: Glücksspielgewinne versteuern.

Testen Sie sich0 / 3
1Wie viel dürfen Sie Ihren Eltern steuerfrei schenken?
2Wann ist eine steuerpflichtige Schenkung anzuzeigen?
3Ihr Kind hat von Ihnen 300.000 € erhalten. Zählt das beim anderen Elternteil mit?

Häufige Fragen

Ist ein Lottogewinn in Deutschland steuerfrei?

Ja. Nach LOTTO.de lässt sich ein Lottogewinn keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts zuordnen und ist deshalb allgemein steuerfrei. Steuerpflichtig sind aber Erträge, die Sie mit dem Geld erzielen, etwa Zinsen oder Mieteinnahmen.

Muss ich Schenkungsteuer zahlen, wenn ich einen Teil des Gewinns verschenke?

Nur wenn der Betrag den Freibetrag des Beschenkten übersteigt. Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel, 20.000 € für Eltern, Geschwister und alle übrigen Personen (§ 16 ErbStG).

Wie viel darf ich meinen Eltern steuerfrei schenken?

20.000 €. Bei einer Schenkung gehören Eltern und Großeltern zur Steuerklasse II (§ 15 ErbStG), nur beim Erwerb von Todes wegen zur Steuerklasse I. Der Freibetrag der Steuerklasse II beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 20.000 €.

Gelten die Freibeträge mehrfach?

Mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Zuwendungen verschiedener Personen werden nicht zusammengerechnet, ein Kind hat den Freibetrag also gegenüber jedem Elternteil gesondert.

Muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, wenn sie steuerpflichtig ist. Die Anzeige muss binnen drei Monaten nach Kenntnis schriftlich beim Finanzamt eingehen, und zwar sowohl vom Beschenkten als auch vom Schenker (§ 30 ErbStG). Eine notariell beurkundete Schenkung braucht keine gesonderte Anzeige.

Wie lange kann man einen Lottogewinn einlösen?

Bei WestLotto innerhalb von drei Kalenderjahren ab der Ziehung. Die Regeln der Landeslotteriegesellschaften können sich unterscheiden, die Teilnahmebedingungen Ihres Spielscheins sind maßgeblich.

Wie viel Steuer fällt auf einen Lottogewinn von einer Million Euro an?

Auf den Gewinn selbst keine: Nach LOTTO.de ist ein Lottogewinn allgemein steuerfrei. Steuerpflichtig sind Erträge, die Sie mit dem Geld erzielen, zum Beispiel Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (25 Prozent) oder Mieteinnahmen. Verschenken Sie Teile des Gewinns, kann Schenkungsteuer anfallen, wenn der Freibetrag des Beschenkten überschritten wird.

Quellen

  1. ErbStG § 7 Schenkungen unter Lebenden (gesetze-im-internet.de)
  2. ErbStG § 9 Entstehung der Steuer (gesetze-im-internet.de)
  3. ErbStG § 20 Steuerschuldner (gesetze-im-internet.de)
  4. ErbStG § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen (gesetze-im-internet.de)
  5. ErbStG § 31 Steuererklärung (gesetze-im-internet.de)
  6. LOTTO.de: FAQ – Muss ein Lottogewinn versteuert werden? (lotto.de)
  7. WestLotto: Lottogewinn in NRW (Auszahlung, Fristen, Steuerstatus) (westlotto.de)
  8. LOTTO Niedersachsen: Lottogewinn (Auszahlung) (lotto-niedersachsen.de)
  9. ErbStG § 16 Freibeträge (gesetze-im-internet.de)
  10. ErbStG § 15 Steuerklassen (gesetze-im-internet.de)
  11. ErbStG § 19 Steuersätze (gesetze-im-internet.de)
  12. ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe (gesetze-im-internet.de)
  13. ErbStG § 30 Anzeige des Erwerbs (gesetze-im-internet.de)
  14. ErbStG § 13 Steuerbefreiungen (gesetze-im-internet.de)
  15. EStG § 20 Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag (gesetze-im-internet.de)
  16. EStG § 32d Abgeltungsteuer (gesetze-im-internet.de)
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