- Einträge mit Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele
- 35
- Einträge für Online-Casinospiele: 4 in SH, 1 in BY
- 5
- Spielbank-Standorte in 15 Ländern
- 70
- Einzahlungslimit im Monat
- 1.000 €
Die Karte oben zeigt, wie die 16 Bundesländer entschieden haben. Darunter steht, was dahintersteckt.
Was legt der GlüStV 2021 für das Online Casino fest?
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, seit 1. Juli 2021 in Kraft, erlaubt im Internet nur Lotterien, Sport- und Pferdewetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele (§ 4 Abs. 4). Alles andere ist verboten. Wer ohne Erlaubnis anbietet, betreibt „unerlaubtes Glücksspiel“, auch die Mitwirkung an den Zahlungen ist verboten (§ 4 Abs. 1). Jede Prüfung, ob ein Online Casino Deutschland legal anbietet, beginnt mit diesem Satz.
Nach § 3 Abs. 1a sind virtuelle Automatenspiele „im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele“, Online-Casinospiele „virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen“ oder Live-Übertragungen davon. Roulette mit echtem Croupier am Bildschirm gehört in die zweite Gruppe, der Videoslot in die erste.
| Spielart | Wer erlaubt | Wo gültig |
|---|---|---|
| Slots (virtuelle Automatenspiele) | GGL | bundesweit |
| Online-Poker | GGL | bundesweit |
| Roulette, Blackjack, Baccara online | das jeweilige Land | nur im Vertriebsgebiet |
| Spielbank vor Ort | das jeweilige Land | 70 Standorte, siehe Spielbanken-Guide |
Die Trennung ist hart: § 22a Abs. 2 erklärt Automatenspiele für unzulässig, die Tischspielen mit Bankhalter entsprechen. Ein Slot-Anbieter darf deshalb kein Roulette führen und sich nach § 22a Abs. 11 nicht „Casino“ nennen. Darum sprechen die Anbieter von Spielotheken.
Ab wann ist ein Online Casino in Deutschland legal?
Seit dem 1. Juli 2021, und auch seitdem nur mit Erlaubnis. Davor waren Online-Poker, Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele nach der Darstellung der Wikipedia „bisher illegal“, mit einer Ausnahme: Schleswig-Holstein hatte schon 2011 eigene Lizenzen vergeben, und die anderen Länder erkannten das beim Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag an.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 vom 29. Oktober 2020 änderte die Lage. Er erlaubt Online-Slots und Online-Poker bundesweit unter Auflagen und lässt Online-Casinospiele über die Länder zu. Die Länder verständigten sich dazu laut Wikipedia am 17. und 18. Januar 2020 am Tegernsee auf den neuen Staatsvertrag, die Aufsicht übernahm die neue GGL.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Januar 2020 | Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag, klammert Online-Casinos aus, erkennt die Lizenzen aus Schleswig-Holstein an |
| 29. Oktober 2020 | Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trägt dieses Datum |
| 1. Juli 2021 | GlüStV 2021 tritt in Kraft |
| 1. Juli 2022 | Die GGL ist für die Bekämpfung unerlaubten Online-Glücksspiels zuständig |
| 1. Januar 2023 | Die GGL veröffentlicht die amtliche Whitelist |
Ein Antrag allein macht ein Angebot nicht legal. Nach der GGL bleibt es illegal, bis der Antrag genehmigt ist und der Anbieter in der Whitelist steht. Ob ein Anbieter einen Antrag gestellt hat, dürfen die Behörden aus Datenschutzgründen nicht mitteilen; Sie können nur direkt beim Anbieter nachfragen.
Wer steht in der GGL-Whitelist, und was sagt sie nicht?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wurde nach eigener Angabe zum 1. Juli 2021 errichtet, Sitz ist Halle (Saale). Spielbanken und das Online-Casinospiel nach § 22c bleiben bei den Ländern. Ihre Whitelist ist die amtliche Liste der Erlaubnisinhaber: Firma und Anschrift, Zuständigkeit, Vertriebsgebiet, zugelassene Internetseiten, Erlaubnisdatum.
Maßgeblich sind die Domains in der Zeile; prüfen Sie sie Zeichen für Zeichen. Die Whitelist bescheinigt eine Erlaubnis, kein Qualitätsurteil: Wie schnell ein Anbieter auszahlt oder wie fair seine Bedingungen sind, steht dort nicht. Die GGL verlangt zudem, dass die Startseite die deutsche Erlaubnis und die GGL-Aufsicht ausweist; das Prüfsiegel darf der Anbieter nutzen, muss es aber nicht.
Wer ist zuständig: die GGL oder Ihr Bundesland?
Die 16 Länder haben der GGL die Aufsicht über länderübergreifende Glücksspielangebote übertragen, „insbesondere im Internet“. Dazu gehören virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten im Netz. Beim Rest blieb die Zuständigkeit bei den Ländern, und das ist der Grund, warum eine einzige Frage wie „Ist das erlaubt?“ je nach Spielart an unterschiedlichen Stellen landet.
| Spielart | Zuständig |
|---|---|
| Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten im Internet | GGL |
| Online-Casinospiele (§ 22c) | Landesbehörde |
| Spielbanken | Landesbehörde |
| Spielhallen, Geld- oder Warenspielgeräte (§ 33c GewO) | Landesbehörde |
| Terrestrische Vermittlung von Sportwetten | Landesbehörde |
Die Whitelist weist die Zuständigkeit für jeden Eintrag aus. Seit dem 1. Januar 2023 liegt außerdem das Sperrsystem OASIS beim Land Hessen, nicht bei der GGL, wie die Wikipedia zum ersten Änderungsstaatsvertrag festhält. Beschwerden über erlaubte Anbieter und Hinweise auf Schwarzanbieter gehen dagegen an die GGL.
Wie haben die Bundesländer beim Online-Casino entschieden?
§ 22c gibt den Ländern zwei Wege: ein Monopol (öffentlich-rechtliche Einrichtung oder Gesellschaft mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung) oder befristete Konzessionen, höchstens so viele wie am 17. Januar 2020 Spielbankkonzessionen möglich waren. Das Angebot bleibt auf das eigene Land beschränkt, außer Länder schließen ein Verwaltungsabkommen.
| Land | Stand beim Online-Casino (01.10.2026) |
|---|---|
| Bayern | Staatliches Angebot, gelistet (Erlaubnis 15.01.2024) |
| Schleswig-Holstein | Konzessionsmodell, vier Anbieter seit 18.09.2024 |
| Baden-Württemberg | Monopol beschlossen, Angebot noch nicht gestartet |
| Nordrhein-Westfalen | Konzessionsmodell im Gesetz, noch keine Konzession vergeben |
| Brandenburg, Hessen, Sachsen, Thüringen | Regelung im Gesetz, kein Angebot gelistet |
| Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt | keine Umsetzung erkennbar |
Bayern betreibt über die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung Online-Roulette, Black Jack und Poker gegen die Bank; spielen darf, wer sich im Freistaat aufhält. Schleswig-Holstein: siehe Online Casino Schleswig-Holstein; nach dem GGL-Tätigkeitsbericht 2025 hatten die vier Konzessionäre den Vertrieb dort noch nicht aufgenommen. Baden-Württemberg beschloss 2025 ein Monopol der Staatlichen Toto-Lotto GmbH; die Landesregierung schrieb am 15. Dezember 2025, ein erlaubtes Angebot gebe es noch nicht. NRW hat seit 9. März 2022 ein Online-Casinospiel-Gesetz mit bis zu fünf Konzessionen; nach Noerr (21.07.2026) ist keine erteilt, eine Gesetzesänderung trat am 4. August 2026 in Kraft. In Hessen darf die Erlaubnis nur an eine Gesellschaft gehen, an der mindestens zwei Spielbankgemeinden maßgeblich beteiligt sind; Brandenburg und Sachsen sehen ein Landesmonopol vor, in Thüringen darf nur das Land selbst die Erlaubnis erhalten.
| Stadt | Roulette und Blackjack online |
|---|---|
| München | nur das staatliche Angebot der bayerischen Spielbanken, Aufenthalt in Bayern nötig |
| Kiel | vier Whitelist-Einträge mit Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein |
| Köln | nichts, NRW hat noch keine Konzession vergeben |
Online Casino Deutschland legal heißt für Spielende im Saarland oder in Hamburg: Roulette und Blackjack gibt es derzeit nur in der Spielbank vor Ort. Slots, Poker und Sportwetten sind online erlaubt, wenn der Anbieter in der Whitelist steht.
Warum entscheiden die Länder so unterschiedlich?
Bayern begründet das Staatsangebot damit, dass Online-Casinospiele Bankhalterspiele sind und „erhöhte Manipulationsgefahren“ bestehen, „da der Veranstalter als Bankhalter selbst am Spiel teilnimmt“. Baden-Württemberg nennt zusätzlich, ein Monopol bringe das Angebot schneller, weil keine europaweite Ausschreibung nötig sei; eine Konzessionslösung hätte nur eine einzige Konzession ergeben, mit Klagen unterlegener Bewerber sei zu rechnen gewesen. NRW setzt auf höchstens fünf Konzessionen, befristet auf zehn Jahre (§ 3 Abs. 4 OCG NRW). Die Länder blockieren einander nicht, beliefern einander aber auch nicht.
Woran erkennen Sie einen erlaubten Slot-Anbieter?
| Regel (§ 22a GlüStV 2021) | Wert |
|---|---|
| Spieldauer | durchschnittlich mindestens 5 Sekunden (Abs. 6) |
| Einsatz | im Regelfall höchstens 1 Euro je Spiel (Abs. 7) |
| Autoplay | unzulässig, jedes Spiel beginnt nach Ihrer Erklärung (Abs. 4) |
| Jackpots aus Einsätzen | verboten (Abs. 8) |
| Parallelspiel | untersagt, ein Spiel zur gleichen Zeit (Abs. 10) |
Ein Slot mit Autoplay-Taste, Jackpot-Zähler oder 20 Euro Einsatz pro Spin gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis.
Wie prüfen Sie ein Angebot in drei Schritten?
- 01Spielart klären
Slots und Poker laufen über die GGL, Roulette und Blackjack über das Land.
- 02Whitelist öffnen
Domain exakt vergleichen. Beim Online-Casino zusätzlich das Vertriebsgebiet lesen: Es muss Ihr Bundesland sein.
- 03Schutzfunktionen suchen
Panikknopf, Einzahlungslimit, OASIS-Abgleich bei der Anmeldung.
Was Sperre, Limit und Panikknopf im Einzelnen bedeuten, erklärt die Seite OASIS-Sperre, LUGAS und Spielerschutz. Fehlt eine dieser Funktionen, spricht nach der GGL vieles für unerlaubtes Glücksspiel. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Malta, ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht; ein Sitz in der EU ist nach § 4a nur eine Voraussetzung dafür.
Woran erkennen Sie ein legales Online Casino noch?
Ein erlaubter Anbieter muss nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 unter einer Domain mit der Endung „.de“ auftreten. Auf der Startseite muss gut sichtbar stehen, dass die Teilnahme unter 18 Jahren unzulässig ist und dass er eine Erlaubnis hat und unter Aufsicht steht. Die GGL zieht daraus den Umkehrschluss: Bei Angeboten, deren Domain nicht auf „.de“ endet, handelt es sich in Deutschland immer um unerlaubtes Glücksspiel.
Der Firmensitz spielt dagegen keine Rolle. Nach der GGL müssen Erlaubnisinhaber ihren Sitz nicht in Deutschland haben; entscheidend ist, dass sich das Angebot an Spielende in Deutschland richtet. Das offizielle Prüf- und Erlaubnissiegel der GGL darf ein Anbieter nutzen, muss es aber nicht. Der sicherste Weg bleibt der Blick in die Whitelist.
| Merkmal | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Domain | Endung „.de“ | § 6e Abs. 3 |
| Startseite | Hinweis auf Erlaubnis, Aufsicht und das Verbot unter 18 | § 6e Abs. 3 |
| Zufallsgenerator | vor dem ersten Einsatz und mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Stelle geprüft | § 6e Abs. 2 |
| Spielkonto | ein Konto je Anbieter, Identität geprüft | GGL-Überblick, § 6 |
| Sprache | Pflichtinformationen auf der Domain in deutscher Sprache | § 6e Abs. 4 |
Wie laufen Einzahlung und Auszahlung bei einem legalen Anbieter ab?
Spielen darf nur, wer ein Spielkonto hat. Pro Anbieter ist ein Konto erlaubt, und der Anbieter muss die Angaben zu Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift prüfen. Bis zur Bestätigung dürfen Sie höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro spielen, Auszahlungen gibt es in dieser Zeit nicht. Erst nach erfolgreicher Prüfung sind Einzahlungen vollständig nutzbar und Auszahlungen möglich.
Eine Auszahlung können Sie nach dem GGL-Überblick jederzeit verlangen, der Betrag wird unverzüglich vom Spielkonto abgezogen. Ein- und Auszahlungen laufen über ein Zahlungskonto, das auf Ihren Namen lautet und bei einer Bank, einem Zahlungsinstitut oder einem E-Geld-Institut geführt wird. Anonyme Gutscheine, Barzahlung und sonstige Geldtransfers sind ausgeschlossen. Wie lange das Geld danach bis auf Ihrem Bankkonto braucht, nennt der Überblick nicht; das steht in den Bedingungen des Anbieters.
Ändern Sie die Bankverbindung, wird erneut geprüft, und bis dahin geht Geld nur auf die zuvor hinterlegten Konten. Das Spielkonto schließen Sie jederzeit; das darf nicht aufwendiger sein als die Eröffnung. Kredit gibt es nicht: Ist das Guthaben aufgebraucht, ist Schluss, und für Darlehen darf der Anbieter nicht einmal werben.
Mache ich mich strafbar, wenn ich bei einem nicht erlaubten Anbieter spiele?
Nach der GGL ja, wenn Sie vorsätzlich teilnehmen. § 285 StGB bedroht die Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel nach § 284 mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Anbieter trifft es härter: Wer ohne Erlaubnis ein Glücksspiel veranstaltet, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln drei Monate bis fünf Jahre, und auch die Werbung dafür ist nach § 284 Abs. 4 strafbar.
Die GGL führt keine Strafverfahren selbst, sie meldet mögliche Verstöße an die Staatsanwaltschaften. Dabei, so die Behörde, sei nicht auszuschließen, dass auch einzelne Spielende in den Fokus geraten. Wie oft das vorkommt, nennt sie nicht, und wir behaupten dazu nichts.
| Vorgehen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel (2024) | Zahl |
|---|---|
| Strafanzeigen wegen Anbietens oder Bewerbens | 23 |
| Untersagungsverfahren eingeleitet | 231 |
| Internetseiten nach Untersagungsverfahren nicht mehr erreichbar | 459 |
| Internetseiten per Netzsperre nicht mehr erreichbar | 657 |
| Seiten, auf denen gängige Zahlungsdienstleister nicht mehr zahlten | 165 |
Für Spielende zählt etwas anderes als die Strafandrohung: Bei nicht erlaubten Anbietern fehlen Einzahlungslimit, Sperrsystem und Früherkennung. Die GGL warnt außerdem, dass Auszahlungen oft verweigert oder an übermäßige Nachweise geknüpft werden. Wer dort schon gespielt hat, löscht nach ihrem Rat das Spielkonto, reagiert nicht auf Werbemails und kann den Anbieter über das Kontaktformular der GGL melden.
Kann man Verluste bei einem nicht erlaubten Online Casino zurückfordern?
Das ist offen, und der Bundesgerichtshof klärt es gerade. Er hat am 19. Mai 2026 das Verfahren I ZR 216/25 zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Ein Spieler verlangt von einem Anbieter mit Sitz in Malta 10.092 Euro zurück, die er zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 auf einer deutschsprachigen Seite verloren hat; der Anbieter hatte in dieser Zeit eine maltesische, aber keine deutsche Erlaubnis.
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt: Das Oberlandesgericht Stuttgart sah die Spielverträge nach § 134 BGB als nichtig an. Der BGH prüft nun, ob die Verluste nach § 812 BGB zurückverlangt werden können und ob § 817 BGB das ausschließt. Die mündliche Verhandlung war am 17. September 2026, die Verkündung der Entscheidung ist für den 28. Januar 2027 angesetzt. Am selben Tag verhandelte der BGH einen zweiten Fall zur Spielteilnahme aus dem Ausland (I ZR 78/25).
Bis zur Entscheidung lässt sich nur sagen, dass der Ausgang offen ist. Die GGL bearbeitet keine Beschwerden zu Transaktionen mit Anbietern und verweist auf den Rechtsweg über einen Anwalt. Das ist keine Rechtsberatung, und eine Einzelfallprüfung ersetzt dieser Text nicht.
Was heißt legal bei Spielen ohne Einsatz?
Nach § 3 Abs. 1 GlüStV 2021 liegt ein Glücksspiel nur vor, wenn für die Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und der Zufall überwiegend entscheidet. Ohne Entgelt fehlt ein Merkmal der Definition. Das ändert nichts daran, dass ein Angebot mit echten Einsätzen eine Erlaubnis braucht.
Auch Demo-Spiele sind geregelt: Beim Wechsel zwischen zwei Spielbereichen derselben Domain gilt eine Wartezeit von einer Minute, in der keine Demo-Spiele möglich sind (§ 4 Abs. 5 Nr. 5). Ob eine Aktion eines Anbieters als Spiel mit oder ohne Entgelt zählt, hängt von ihrer Ausgestaltung ab. Prüfen Sie in jedem Fall zuerst die Whitelist, nicht die Werbung.
Welche Werbung für Online-Glücksspiel ist erlaubt?
Auch die Werbung ist geregelt, und sie ist ein brauchbares Warnsignal. Nach dem GGL-Überblick gelten für erlaubte Anbieter unter anderem diese Grenzen:
- Zwischen 6 und 21 Uhr darf in Rundfunk und Internet nicht für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele geworben werden.
- Sportwettenwerbung mit aktiven Sportlern und Funktionären ist verboten.
- Persönlich adressierte Werbung ist nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt, die zugleich den Abgleich mit der Sperrdatei umfasst.
- Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist nach § 5 GlüStV 2021 untersagt.
Werbung, die diese Grenzen ignoriert, beweist noch nicht, dass der Anbieter unerlaubt ist. Sie ist aber ein guter Grund, die Whitelist aufzurufen, bevor Sie klicken.
Was ändert sich 2026 im Online Casino Deutschland legal?
Seit dem 1. Juli 2026 darf die GGL beim virtuellen Automatenspiel unter Bedingungen vom Höchsteinsatz von 1 Euro abweichen: bis 3 Euro für Spielende ab 21, bis 5 Euro nach 90 Tagen ohne Auffälligkeit und mit zusätzlichem Monitoring. Der Anbieter entscheidet freiwillig, die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027. Das Einzahlungslimit von 1.000 Euro kann im Einzelfall bis 10.000 Euro steigen, für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden bis 30.000 Euro.
Zur Einordnung zwei Zahlen aus dem GGL-Tätigkeitsbericht 2024, zitiert von der baden-württembergischen Landesregierung: Von 14,4 Milliarden Euro Bruttospielertrag im erlaubten Markt entfielen erstmals 0,7 Millionen Euro auf Online-Casinospiele. Die GGL kannte 202 illegale Veranstalter mit 838 deutschsprachigen Internetseiten.




